Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024
In der Begründung sind die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage klar und übersichtlich zusammenzufassen.
In Kraft seit 01.02.1991 bis 31.12.9999
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