Mit Eingabe vom 24.02.2000, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt am 25.02.2000, hat Herr Z. D. eine Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG mit folgendem Inhalt eingebracht: I.Sachverhaltsdarstellung: Der Beschwerdeführer befuhr am 17.2.2000, ca 17.20 Uhr, mit dem Sattelzug, polizeiliches Kennzeichen XY, samt Sattelauflieger, polizeiliches Kennzeichen XY, die B 182. Der Beschwerdeführer wurde angehalten und musste in Matrei am Brenner umkehren und auf die Autobahn auff... mehr lesen...