(1) Die Erbantrittserklärung hat zu enthalten:
1. | Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt und Anschrift des Erbansprechers; | |||||||||
2. | die Berufung auf einen Erbrechtstitel; | |||||||||
3. | die ausdrückliche Erklärung, die Erbschaft anzutreten; | |||||||||
4. | die ausdrückliche Erklärung, ob dies unbedingt oder mit dem Vorbehalt der Rechtswohltat des Inventars (bedingte Erbantrittserklärung) geschehe. |
(2) Ist dies im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung möglich, so ist auch die Erbquote anzugeben.
(3) Die Erklärung ist vom Erbansprecher oder seinem ausgewiesenen Vertreter eigenhändig zu unterschreiben.
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