§ 767 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Die §§ 5 Abs. 1 Z 17 bis 19, 7 Z 4 und 53a Abs. 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 60/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.

In Kraft seit 15.04.2022 bis 31.12.9999
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