§ 420 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

(Anm.: Abs. 7 aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 3/2020 und BGBl. I Nr. 5/2020

Abs. 8 aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 5/2020)

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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