Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Zahl der Versicherungsvertreter/innen in der Hauptversammlung beträgt:
1.
bei der Österreichischen Gesundheitskasse
42;
2.
bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
32;
3.
bei der Pensionsversicherungsanstalt
42.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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