Die Zahl der Versicherungsvertreter/innen in der Hauptversammlung beträgt:
1.Ziffer einsbei der Österreichischen Gesundheitskasse 42;
2.Ziffer 2bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt 32;
3.Ziffer 3bei der Pensionsversicherungsanstalt 42.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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