Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Die Verwaltungskörper der Versicherungsträger sind
1.
der Verwaltungsrat,
2.
die Hauptversammlung und
3.
die Landesstellenausschüsse am Sitz der Landesstellen.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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