Die Klägerin forderte vom Beklagten jene Entschädigungen zurück, die er nach seinem Ausscheiden als Obmann des Landesstellenausschusses am 1. 9. 1979 in der Zeit von Jänner bis einschließlich Mai 1981 bezogen hat. Begrundet wurde diese Rückforderung mit dem vertraglichen Anerkenntnis des Beklagten vom 24. 7. 1979, daß der Klägerin ein derartiges Rückforderungsrecht bei Verletzungen von Melde- und Auskunftspflichten zustehe. Der Beklagte habe nämlich verschwiegen, daß er seit 1. 1. 198... mehr lesen...