§ 44 ARHG Verbot der Durchlieferung österreichischer Staatsbürger

ARHG - Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

(Verfassungsbestimmung) Eine Durchlieferung österreichischer Staatsbürger durch das Gebiet der Republik Österreich ist unzulässig.

In Kraft seit 01.07.1980 bis 31.12.9999
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