§ 36 Apok-Wo

Apok-Wo - Apothekerkammer-Wahlordnung 2001

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Für die Zeit, während der das zum Präsidenten gewählte Mitglied des Kammervorstandes diese Funktion ausübt, rückt als Mitglied des Kammervorstandes das erstgereihte Mitglied der Delegiertenversammlung des Wahlvorschlages, dem der Präsident angehört, nach. In der Folge rückt als Mitglied in die Delegiertenversammlung der erste Ersatzdelegierte des Wahlvorschlages, dem der Präsident angehört, nach.

(2) Für die Zeit, während der die zu Obmännern gewählten Mitglieder des Abteilungsausschusses bzw. Kammervorstandes diese Funktion ausüben, rückt als Mitglied des Kammervorstandes das erstgereihte Mitglied der Delegiertenversammlung des Wahlvorschlages, dem der Obmann angehört, nach; ebenso der erstgereihte Ersatzdelegierte des Wahlvorschlages, dem der Obmann angehört, in die Delegiertenversammlung.

(3) Legen der Präsident oder ein Obmann ihre Funktion während der Funktionsperiode zurück, so erhalten sie ihr ursprüngliches Mandat als Mitglied des Kammervorstandes zurück. Die gemäß Abs. 1 und 2 nachgerückten Mitglieder scheiden gleichzeitig aus dem Kammervorstand bzw. der Delegiertenversammlung aus.

(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch Z 42, BGBl. II Nr. 12/2017)

In Kraft seit 01.12.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 36 Apok-Wo


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 36 Apok-Wo selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 36 Apok-Wo


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 36 Apok-Wo


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 36 Apok-Wo eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Apok-Wo Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 35 Apok-Wo
§ 37 Apok-Wo