Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
Paragraph 17,
(Anm.: Aufgehoben durch BG BGBl. Nr. 375/1970) Anmerkung, Aufgehoben durch BG Bundesgesetzblatt Nr. 375 aus 1970,)
In Kraft seit 17.12.1970 bis 31.12.9999
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