Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.11.2024
Verordnungen gemäß §§ 56 und 57 sind im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ und auf der Website der Regulierungsbehörde kundzumachen.
In Kraft seit 01.10.2010 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 59 AMD-G
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 59 AMD-G selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 59 AMD-G