§ 59 AMD-G Kundmachung von Verordnungen

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2010 bis 31.12.9999

Verordnungen gemäß §§ 56 Abs. 1 und § 57 Abs. 1 57 sind im Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ und auf der Website der Regulierungsbehörde kundzumachen.

Stand vor dem 30.09.2010

In Kraft vom 01.08.2001 bis 30.09.2010

Verordnungen gemäß §§ 56 Abs. 1 und § 57 Abs. 1 57 sind im Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ und auf der Website der Regulierungsbehörde kundzumachen.

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