Art. 2 § 39a AlVG (weggefallen)

AlVG - Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Art. 2 § 39a AlVG seit 31.12.2021 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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