Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Bestimmungen über die Krankenversicherung beim Ausscheiden aus einer durch eine Beschäftigung begründeten Pflichtversicherung und anschließender Erwerbslosigkeit sind auf Leistungsbezieher, die aus dem Bezug von Leistungen nach diesem Bundesgesetz ausscheiden, anzuwenden.
In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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