Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.03.2025
Paragraph 62,
Die Vorschriften der §§ 60 und 61 gelten sinngemäß auch für andere motorisch angetriebene Grubenfahrzeuge. Die Vorschriften der Paragraphen 60 und 61 gelten sinngemäß auch für andere motorisch angetriebene Grubenfahrzeuge.
In Kraft seit 01.10.1975 bis 31.12.9999
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