Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Beladene Förderwagen, die entgleist sind, dürfen von einer einzelnen Person nur mit Hilfe eines Hebebaumes oder einer anderen geeigneten Hebevorrichtung wieder in das Gleis gehoben werden.
In Kraft seit 01.10.1975 bis 31.12.9999
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