Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Bei jedem Bergbau sind sämtliche bergpolizeilichen Verfügungen der Berghauptmannschaft, die den Bergbau betreffen, in einem eigenen Buche (Fahrbuch) zu sammeln.
In Kraft seit 09.01.2002 bis 31.12.9999
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