§ 80c ÄrzteG 1998 Wohlerworbene Rechte und Vertrauensschutz

ÄrzteG 1998 - Ärztegesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Änderungen der Satzung des Wohlfahrtsfonds sowie der Wohlfahrtsfondsbeitragsordnung sind unter Berücksichtigung wohlerworbener Rechte und unter Wahrung des Vertrauensschutzes vorzunehmen.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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