Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Der Vorstand und die Kurienversammlungen können beratende Ausschüsse für bestimmte Angelegenheiten, der Vorstand insbesondere auch für länderspezifische Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Qualitätssicherung, einrichten.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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