§ 21a ADDSG-Gesetz

ADDSG-Gesetz - Gesetz über Auskunftspflicht, Dokumentenweiterverwendung, Datenschutz, Landesstatistik und Geodateninfrastruktur

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 138/2020)

In Kraft seit 29.12.2020 bis 31.12.9999
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