Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1) Das Dienstzimmer ist wohnlich auszustatten und mit einer Schlafmöglichkeit einzurichten.
(2) In der Nähe des Dienstzimmers sind eine Waschgelegenheit und eine Dusche jeweils mit Kalt- und Warmwasser einzurichten.
In Kraft seit 09.03.2005 bis 31.12.9999
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