Wenn jemanden eine unverbrauchbare Sache bloß zum unentgeldlichen Gebrauche auf eine bestimmte Zeit übergeben wird; so entsteht ein Leihvertrag. Der Vertrag, wodurch man jemanden eine Sache zu leihen verspricht, ohne sie zu übergeben, ist zwar verbindlich, aber noch kein Leihvertrag.
Im Gesetz ist die Rede von einer unentgeldlichen Übergabe auf bestimmte Zeit. Meine Frage hierzu wäre, ob es sich immer noch um einen gültigen Leihvertrag handelt, wenn die Übergabe zwar unentgeldlich aber auf unbestimmte Zeit erfolgt und diese Abmachung auf einen mündlichen Vertrag beruht? mehr lesen...
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