Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Wer eine Erbschaft erwerben will, muss dem Gericht den Rechtstitel (Erbvertrag, letztwillige Verfügung oder Gesetz) nachweisen und ausdrücklich erklären, die Erbschaft anzutreten.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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