Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Wird das Recht der Dienstbarkeit mit dem Besitze eines Grundstückes zu dessen vortheilhafteren oder bequemeren Benützung verknüpft; so entsteht eine Grunddienstbarkeit; außer dem ist die Dienstbarkeit persönlich.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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