§ 339 ABGB Rechtsmittel des Besitzers bey einer Störung seines Besitzes;

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
§ 339.Paragraph 339,

Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit seyn, so ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen Schadens gerichtlich zu fordern.

In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

2 Kommentare zu § 339 ABGB


Kommentar zum § 339 ABGB von Dr. Marlon POSSARD

  • 5,0 bei 2 Bewertungen

„Geschäftsmodell Besitzstörung“: Zum rechtlichen Status quo in Österreich

Kodek etwa schreibt in seinem Aufsatz mit dem Titel „Besitzstörung als ‚Kostenfalle‘? – Zu den Grenzen des Besitzschutzanspruchs“: „In neuerer Zeit berichten Medien immer wieder über Abmahnungen wegen Besitzstörung im Zusammenhang mit Parkplä... mehr lesen...

§ 339 ABGB | 1. Version | 56 Aufrufe | 24.03.25

Kommentar zum § 339 ABGB von HAPE

  • 1,0 bei 1 Bewertung

Fristen für den Besitzgestörten

Es geht um PKW auf privatem Grund. Es gilt ja eine Frist von 28 Tagen ab Besitzstörung bzw Kenntnis des Zulassungsinhabers für die Klagseinbringung. Aber wie lange kann der Grundbesitzer sich Zeit lassen für die Verfahrenseinleitung? Im konkreten Fall kam das Anwaltschreiben 11 Mo... mehr lesen...

§ 339 ABGB | 1. Version | 2653 Aufrufe | 31.08.19

Sie können den Inhalt von § 339 ABGB selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

115 Entscheidungen zu § 339 ABGB


Entscheidungen zu § 339 ABGB


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

1 Diskussion zu § 339 ABGB


Mieter will das Schloss austauschen von HausverwalterINN zum § 339 ABGB

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

Als mein Mieter erfuhr, dass ich (Vermieter) einen Wohnungsschlüssel habe, teilte er mir mit, dass er das Schloss austauschen werde. 1. Darf er das ohne meine Zustimmung? 2. Wie kann ich ihm erklären, dass ich den Schlüssel ohnedies nur im Notfall (zum Beispiel Verdacht auf Ableben in der Wohnung... mehr lesen...

§ 339 ABGB | 1 Antwort | 1477 Aufrufe | 12.03.25

Sie können zu § 339 ABGB eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 338 ABGB
§ 340 ABGB