Es geht um PKW auf privatem Grund. Es gilt ja eine Frist von 28 Tagen ab Besitzstörung bzw Kenntnis des Zulassungsinhabers für die Klagseinbringung.
Aber wie lange kann der Grundbesitzer sich Zeit lassen für die Verfahrenseinleitung? Im konkreten Fall kam das Anwaltschreiben 11 Monate nach dem Vorfall, der Grundbesitzer müsste sich also über 10 Monate Zeit gelassen haben für seine Schritte. Was doch ziemlich ungewöhnlich wäre.