Kommentar zum § 339 ABGB

HAPE am 31.08.2019

Fristen für den Besitzgestörten

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Es geht um PKW auf privatem Grund. Es gilt ja eine Frist von 28 Tagen ab Besitzstörung bzw Kenntnis des Zulassungsinhabers für die Klagseinbringung.

Aber wie lange kann der Grundbesitzer sich Zeit lassen für die Verfahrenseinleitung? Im konkreten Fall kam das Anwaltschreiben 11 Monate nach dem Vorfall, der Grundbesitzer müsste sich also über 10 Monate Zeit gelassen haben für seine Schritte. Was doch ziemlich ungewöhnlich wäre.


§ 339 ABGB | 1. Version | 2507 Aufrufe | 31.08.19
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: HAPE
Zitiervorschlag: HAPE in jusline.at, ABGB, § 339, 31.08.2019
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