Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Gerhard G*****, Pensionist, *****, vertreten durch Christandl Rechtsanwalt GmbH in Gr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 8. 10. 1970 bis zur einvernehmlichen Auflösung wegen der Alterspension mit 31. 5. 2000 als Angestellter bei der Beklagten beschäftigt. Er gehörte zum Kreis der sogenannten „tariflichen" Mitarbeiter, welche unter den Anwendungsbereich der Betriebsvereinbarung Nr 100 (BV 100) Tarifkreis in IX/VGV fielen. Durch die BV 100 wurde die davor geltende Betriebsvereinbarung vom Februar 1991 ersetzt. Nach letzterer hatten die Arbeitnehmer Anspruch auf fixe Pensio... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Roland P*****, Pensionist, *****, vertreten durch Dr. Heinz Mildner, Rechtsanwalt in Innsbruck, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Bernhard B*****, Pensionist, *****, vertreten durch Dr. Konrad Faulhaber, Rechtsanwalt in Wien, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Heinz M*****, vertreten durch Griesser Ge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Maximilian A*****, vertreten durch Griesser Gerlach Gahleitner, Rechtsanwälte in Wien, wid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 19. 6. 1950 geborene Klägerin war zunächst vom 1. 9. 1969 bis 31. 8. 1976 bei der Z***** (im Folgenden Z) beschäftigt. Danach war die Klägerin ab 3. 10. 1977 bei der V***** Sparkasse (V*****) angestellt. Im Betrieb der V***** bestand eine „Betriebsordnung" aus dem Jahr 1950 (BO 1950), die zwischen dem Verwaltungsausschuss der VISPA auf Arbeitgeberseite und dem Vertrauensmann der Angestellten dieser Sparkasse gemeinsam mit dem ÖGB auf Arbeitnehmerseite ve... mehr lesen...
Begründung: Ende 1999 wurden von der Rechtsvorgängerin des hier betroffenen Kreditinstituts sämtliche auf Grund der Betriebsvereinbarung vom 12. 12. 1968 (BV 69) zustehenden Pensionsanwartschaften, die über die gesetzliche Pension hinausgehen, einschließlich jener, die vor dem Inkrafttreten des BPG am 1. 7. 1990 erworben wurden, auf ein Pensionskassensystem übertragen und in eine Pensionskasse ausgelagert. Die Neuordnung basiert auf der Rahmenbetriebsvereinbarung vom 30. 12. 1999 (i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Walter Zeiler und Dr. Vera Moczarski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Herbert M*****, vertreten durch Dr. Friedrich Gatscha, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei B***** AG, , vertreten durch C... mehr lesen...
Begründung: Zum Vorverfahren 8 ObA 52/03k: Zwischen dem Antragsteller und dem Österreichischen Sparkassenverband war zu 8 ObA 52/03k ein Feststellungsverfahren gemäß § 54 Abs 2 ASGG anhängig, das die Pensionsansprüche von ehemaligen Angestellten der B***** AG (B*****) betraf, die zumindest seit 1. 7. 1974 bei dieser bzw deren Rechtsvorgänger in einem definitiven Dienstverhältnis beschäftigt waren und in der Zeit vom 31. 12. 1999 bis 31. 12. 2002 ausgeschieden sind und auf die noch ... mehr lesen...
Norm: PKG §48
Rechtssatz: Aus § 48 PKG lässt sich keine allgemeine Einschränkung hinsichtlich der Zulässigkeit der Übertragung von Leistungsansprüchen auf Berufsunfähigkeitspension ableiten. Dass sowohl das BPG als auch das PKG für die Berechnung eines bestimmten Anspruches - des Unverfallbarkeitsbetrages - dieses Risiko wieder herausnehmen (vgl etwa § 7 Abs 2 BPG, § 48 Abs 4 PKG) zeigt nur, dass grundsätzlich eben auch dieses Risiko erfasst we... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Josef Sinzinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der antragstellenden Partei Gewerkschaft der Privatangestellten, 1013 Wien, Deutschmeisterplatz 2, vertreten durch Dr. Georg... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z3IESG §3d Abs1 Z1IESG §7 Abs8PKG §48
Rechtssatz: Der Anspruch des Arbeitnehmers gegen seinen ehemaligen Dienstgeber auf Leistung eines Nachschusses an die Pensionskasse ist grundsätzlich im Rahmen der Begrenzung gesichert (§ 3d Abs 1 Z 1 IESG), da es sich um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis des Klägers handelt, der zum Stichtag bereits bestand. Der IAF hat daher (im Sinne des § 7 Abs 8 IESG) der Pensionskasse jenen B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1967 als Angestellter bei einer Rechtsvorgängerin seines letzten Dienstgebers beschäftigt. Am 21. 12. 1984 wurde ihm ein Pensionszuschuss in Höhe von 5 % seines letzten Gehaltes verbindlich zugesagt. Am 30. 3. 1995 schloss die Belegschaftsvertretung mit dem Dienstgeber eine Betriebsvereinbarung über den Beitritt zu einer Pensionskasse. § 4 der Betriebsvereinbarung lautet wie folgt: Paragraph 4, der Betriebsvereinbarung lautet wie folgt: „Di... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Zu römisch eins.: Nach § 54 Abs 3 ASGG ist nur ein Auftrag zur Stellungnahme durch den Antragsgegner vorgesehen. Ergänzungen des Antrages, die weitere Aufträge an den Antragsgegner zur Stellungnahme im Sinn des § 54 Abs 3 ASGG erfordern würden, sind nicht zulässig (8 ObA 52/03k; Aubauer/Kaszanits, Kollektives Klagerecht als Testprozess (§ 54 ASGG) in FS Bauer/Maier/Petrag 303 f). Ergänzungen und Berichtigungen des ursprünglichen Antrages, die für seine Zulässig... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft, der Kollektivvertragsfähigkeit gemäß § 4 Abs 1 ArbVG zukommt. Der Antragsgegner ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig ist. Sowohl Antragsteller als auch Antragsgegnerin sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG als Parteien legitimiert. Die Antragstellerin ist eine zur gesetzl... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig ist (zuletzt etwa 9 ObA 601/93). Die Antragsgegnerin ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft, der Kollektivvertragsfähigkeit gemäß § 4 Abs 1 ArbVG zukommt. Sowohl Antragsteller als auch Antragsgegnerin sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG als Parteien legitimiert (9 ObA 86/01i u... mehr lesen...
Norm: PKG §48
Rechtssatz: Bei Umwandlung von einem bisher leistungsorientierten Betriebspensionssystem auf ein beitragsorientiertes führt die fehlende Angabe des zu überweisenden Deckungserfordernisses im Übertragungsvertrag nicht zu dessen Unwirksamkeit, wenn beide Parteien an der Pensionsvereinbarung festhalten und sich der Vertragsinhalt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ermitteln lässt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29PKG §48
Rechtssatz: Zur Abänderung und Gestaltung einer Betriebsvereinbarung sind - in bestimmten Grenzen (allfällige geschützte Vertrauenspositionen etc) - Betriebsrat und Betriebsinhaber befugt. Die Übertragung von auf Betriebsvereinbarung beruhenden (noch nicht angefallenen) Betriebspensionen in eine Pensionskasse bedarf nicht der Zustimmung der einzelnen Berechtigten. Grundsätzlich steht es den Betriebsvereinbarungsparteien a... mehr lesen...
Begründung: Zur Zurückweisung: Die Antragstellerin hat nach dem Antrag noch zwei weitere Schriftsätze vom 22. 7. 2003 und 13. 8. 2003 mit umfangreichem Vorbringen und zahlreichen Beilagen eingebracht. Dieses weitere Vorbringen wurde teilweise, soweit es neue Rechtsgründe betrifft, bereits mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 3. 12. 2003 zurückgewiesen. Mit diesem Beschluss wurde die Antragstellerin andererseits auch im Einzelnen detailliert umschrieben aufgefordert, hinsich... mehr lesen...