Norm
IESG §1 Abs2 Z3Rechtssatz
Der Anspruch des Arbeitnehmers gegen seinen ehemaligen Dienstgeber auf Leistung eines Nachschusses an die Pensionskasse ist grundsätzlich im Rahmen der Begrenzung gesichert (§ 3d Abs 1 Z 1 IESG), da es sich um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis des Klägers handelt, der zum Stichtag bereits bestand. Der IAF hat daher (im Sinne des § 7 Abs 8 IESG) der Pensionskasse jenen Betrag zu leisten, der die Pensionskasse in die Lage versetzt, die zugesagte Pension in voller Höhe 24 x zu leisten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120271Dokumentnummer
JJR_20051006_OGH0002_008OBS00014_05Z0000_001