Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 09.09.2024 wurde ausgesprochen, dass der Schüler XXXX gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei, da der Schüler auf Grund der Wiederholungsprüfung die Note „Nicht genügend“ im Pflichtgegenstand „Energiesysteme“ erhalten habe. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 09.09.2024 wurde ausgesprochen, dass der S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1.1. Mit Bescheid vom 02.10.2024, Zahl: XXXX , wies die Bildungsdirektion für Oberösterreich den Widerspruch der Beschwerdeführerin vom 12.09.2024 gegen die Entscheidung der Klassenkonferenz der Klasse 7M vom 10.09.2024 als unbegründet ab (Spruchpunkt 1) und stellte fest, dass die Beschwerdeführerin nicht zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berecht... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: Die Entscheidung der Klassenkonferenz des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums XXXX vom 27.06.2024 wurde dem volljährigen Beschwerdeführer am 28.06.2024 ausgehändigt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Widerspruch. Die Entscheidung der Klassenkonferenz des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums römisch 40 vom 27.06.2024 wurde dem volljährigen Beschwerdeführer am 28.06.2024 ausgehändigt. Dagegen erhob der Beschwerdefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 05.07.2024 wurde ausgesprochen, dass die Schülerin XXXX gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei, da die Schülerin die Note „Nicht genügend“ in den Pflichtgegenständen „Englisch“ und „Mathematik“ erhalten habe. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 05.07.2024 wurde ausgesprochen, dass die Schülerin römi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 21.06.2024 entschied die Externistenprüfungskommission einer Mittelschule, dass die minderjährige XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführerin sowie als Schülerin bezeichnet) die Externistenprüfung über die 6. Schulstufe mit der Note „Nicht genügend“ im Pflichtgegenstand „Deutsch“ nicht bestanden hat. 1. Am 21.06.2024 entschied die Externistenprüfungskommission einer Mittelschule, dass die minderjährige röm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der minderjährige Beschwerdeführer (im Folgenden: BF1) besuchte im Schuljahr 2023/24 die Klasse 1a der Mittelschule XXXX (im Folgenden: Schule). 1. Der minderjährige Beschwerdeführer (im Folgenden: BF1) besuchte im Schuljahr 2023/24 die Klasse 1a der Mittelschule römisch 40 (im Folgenden: Schule). 2. Am 28.06.2024 entschied die Klassenkonferenz der besuchten Klasse, dass der BF1 gemäß § 25 Schulunterri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der mj. Beschwerdeführer, XXXX , besuchte im Schuljahr 2023/24 die 10. Schulstufe (6. Klasse) des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums XXXX . Der mj. Beschwerdeführer, römisch 40 , besuchte im Schuljahr 2023/24 die 10. Schulstufe (6. Klasse) des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums römisch 40 . Am 20.06.2024 entschied die Klassenkonferenz, dass der Beschwerdeführer gemäß § 25 SchUG zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die mj. Zweitbeschwerdeführerin trat an der Mittelschule XXXX zur Externistenprüfung am XXXX im Prüfungsfach Mathematik, 5. Schulstufe, an und wurde mit schriftlicher Entscheidung vom XXXX mit ‚Nicht genügend‘ beurteilt. Die Externistenprüfungskommission sprach in ihrer Entscheidung vom XXXX aus, dass die Zweitbeschwerdeführerin die Externistenprüfung nicht bestanden habe. Die betreffende Entscheidung wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der minderjährige XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) besuchte im Schuljahr 2023/24 die 2m-Klasse (sechste Schulstufe) der Mittelschule XXXX (im Folgenden: Schule). Der minderjährige römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführer) besuchte im Schuljahr 2023/24 die 2m-Klasse (sechste Schulstufe) der Mittelschule römisch 40 (im Folgenden: Schule). Am 26.06.2024 entschied die Klassenkonferenz der 2m-Klasse der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 27.06.2024 wurde ausgesprochen, dass die Schülerin XXXX gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei, da die Schülerin die Note „Nicht genügend“ in den Pflichtgegenständen „Deutsch“, „Französisch“ und „Unternehmensrechnung“ erhalten habe. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 27.06.2024 wurde ausgesprochen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der minderjährige Beschwerdeführer, XXXX , geb. XXXX , wurde im Schuljahr 2023/2024 im Pflichtgegenstand „Deutsch“ mit „Nicht genügend“ beurteilt. Der minderjährige Beschwerdeführer, römisch 40 , geb. römisch 40 , wurde im Schuljahr 2023/2024 im Pflichtgegenstand „Deutsch“ mit „Nicht genügend“ beurteilt. Gegen die Entscheidung, dass der Schüler zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der eigenberechtigte Beschwerdeführer trat am 04.05.2024 zum schriftlichen Teil, bzw. am 11.05.2024 zum mündlichen Teil der Abschlussprüfung aus dem Fachbereich Betriebswirtschaft und Rechnungswesen am Lehrgang zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung an der Erwachsenenbildungseinrichtung XXXX an. Die Abschlussprüfung wurde mit der Note „Nicht genügend“ beurteilt. 1. Der eigenberechtigte Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die minderjährige Tochter der Beschwerdeführerin (im Folgenden als Schülerin bezeichnet) trat am 04.07.2023 zur Aufnahmeprüfung für die erste Klasse der Unterstufe an einem Bundesrealgymnasium im Prüfungsgebiet Mathematik an. 2. Mit Mitteilung der Schulleitung vom 23.01.2024 wurde der Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass die Schülerin die Aufnahmeprüfung für die erste Klasse der Unterstufe am Bundesrealgymnasiu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den beiden oben im
Spruch: angeführten Bescheiden der Bildungsdirektion für Kärnten (im Folgenden: belangte Behörde), jeweils zugestellt am 16.05.2024, wurde jeweils – gleichlautend – der Widerspruch abgewiesen (Spruchpunkt 1.), die Beurteilung im Pflichtgegenstand Englisch mit „Nicht genügend“ nicht abgeändert (Spruchpunkt 2.) und angeordnet, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die letzte Schulstuf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den beiden oben im
Spruch: angeführten Bescheiden der Bildungsdirektion für Kärnten (im Folgenden: belangte Behörde), jeweils zugestellt am 16.05.2024, wurde jeweils – gleichlautend – der Widerspruch abgewiesen (Spruchpunkt 1.), die Beurteilung im Pflichtgegenstand Englisch mit „Nicht genügend“ nicht abgeändert (Spruchpunkt 2.) und angeordnet, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die letzte Schulstuf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Entscheidung der Schulleitung der Volksschule XXXX in XXXX vom 22. Februar 2024 wurde festgestellt, dass der schulpflichtig gewordene XXXX , die Schulreife im Sinne des § 6 Abs. 2b des Schulpflichtgesetzes (SchPflG) nicht aufweist. Es wurde verfügt, dass das Kind die Vorschulstufe zu besuchen hat. 1. Mit Entscheidung der Schulleitung der Volksschule römisch 40 in römisch 40 vom 22. Februar 2024 wur... mehr lesen...