Norm: KFG 1955 §85 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 85 KFG 1955 A Abs 1 B Abs 2 1. Allgemeines 2. Feststellung der Alkoholisierung a) Allgemeines b) Widmark, Alkotest c) Straßenaufsichtsorgan 3. Alkoholmenge - Fahrtüchtigkeit 4. Blutabnahme 5. Übermüdung 6. Sonstige ungeeignete körperliche oder geistige Verfassung C Abs 3 D Abs 4 E Abs 5 1. Allgemeines 2. Unfall 3. Meldung F Abs 6 1. Allgemeines 2. Entfernen 3. Sicherung ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 10.Juni 1985, GZ 4 U 2195/84-16, wurden Ernst G*** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB und Anton H*** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 4 erster Fall StGB schuldig erkannt und hiefür zu Geldstrafen verurteilt. Der Schuldspruch des Ernst G*** beruhte auf folgenden wesentlichen Urteilsannahmen: Ernst G*** lenkte am 19.September 1984 im Gemeindegebiet von Gunskir... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 A
Rechtssatz: Von einem Kraftfahrzeuglenker kann nicht verlangt werden, daß er - wenn er einmal irgendein Gebrechen festgestellt und er es hienach in einer Fachwerkstätte beheben ließ - in aller Zukunft stets immer wieder ein neuerliches Auftreten eben desselben schon einmal reparierten Gebrechens während der Fahrt seines Wagens gewärtigen muß. VwGH von 04.04.1963, Zl 37/63; Veröff: ZVR 1964/19 S 20 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIaKFG 1955 §85 AKFG 1955 §89
Rechtssatz: Die Vorschriften über Personenbeförderung richten sich vor allem an Lenker und Halter des Fahrzeuges; ein Eigenverschulden der mitfahrenden Person liegt nur vor, wenn sie die gebotene Aufmerksamkeit außer Acht ließ. Entscheidungstexte 2 Ob 252/69 Entscheidungstext OGH 25.09.1969 2 Ob 252/69 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 B3StVO §5
Rechtssatz: Kraftfahrer sind bei einem Blutalkoholgehalt von 1,3 Promille unbedingt fahruntüchtig. Veröff: NJW 1967,116 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1966:RS0103481 Dokumentnummer JJR_19661209_AUSL000_004STR00119_6600000_001 mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 B6KFG 1955 §86
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker, der während einer Fahrt auf Grund eines zivilrechtlich begründeten Verlangens seitens einer körperbehinderten und mangels eines Führerscheines zur Lenkung eines Kraftfahrzeuges nicht berechtigten Person dieser die Lenkung des Kraftfahrzeuges überläßt, kann für eine solche Überlassung für sich allein, also namentlich dann, wenn die Überlassung nicht als eine Pflichtverletzung oder... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 B5StVO §58
Rechtssatz: Ist jemand so übermüdet, daß dadurch die Beherrschung eines Fahrzeuges in Frage gestellt ist, so ist er gemäß § 58 StVO zum Lenken eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet. Entscheidungstexte 11 Os 189/64 Entscheidungstext OGH 29.10.1964 11 Os 189/64 Veröff: ZVR 1965/159 S 177GlRS VwGH vom 14.09.1965, Zl 36/65; Veröff: ZVR 1966/150 S 153 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 AKfV 1955 §5
Rechtssatz: Wer mit einem Kraftfahrzeug, das wegen des schlechten Zustandes der Reifen nicht betriebssicher und verkehrssicher ist, in Kenntnis dieses Umstandes in Kolonne mit achtzig bis fünfundachtzig Kilometer pro Stunde fährt, kann schon deshalb allein voraussehen, daß der Zustand der Reifen, insbesondere im Fall eines verkehrsbedingten starken Bremsmanövers, eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit der W... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 A
Rechtssatz: Zur Frage der Bedeutung der Verpflichtung des Kraftfahrzeuglenkers, sich vor Antritt der Fahrt zu überzeugen, daß sich Fahrzeug und Landung in betriebssicherem und verkehrssicherem Zustande befinden und auch sonst den Vorschriften entsprechen (hier: Prüfung durch den Traktorlenker, ob Anhängevorrichtung ordnungsgemäß repariert wurde und funktioniert). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 F3
Rechtssatz: Ein Zündschlüssel darf, auch wenn er durch eine abgelegte Kopfbedeckung verdeckt worden ist, nicht auf einem Gasthaustisch liegen gelassen werden, wenn der Lenker die Toilette aufsucht. Entscheidungstexte 2 Ob 198/62 Entscheidungstext OGH 29.06.1962 2 Ob 198/62 Veröff: ZVR 1963/88 S 100 European Ca... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 F3StVO §23
Rechtssatz: Ein Lastkraftwagen, der auch ohne Zündschlüssel gestartet werden kann, ist durch Abschließen der Türen des Führerhauses gegen unbefugte Benützung zu sichern. Entscheidungstexte 11 Os 1/62 Entscheidungstext OGH 01.03.1962 11 Os 1/62 Veröff: ZVR 1962/288 S 316 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 A
Rechtssatz: Über die Voraussetzungen eines entschuldigenden Irrtums bei Fahrlässigkeitsdelikten. Entscheidungstexte 11 Os 1/62 Entscheidungstext OGH 01.03.1962 11 Os 1/62 Veröff: RZ 1962,157 = ZVR 1962/288 S 316 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0065936 Dokum... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 AStGB §5 EStVO §23 Abs5
Rechtssatz: Die Frage, ob ein dem Täter in Ansehung der Überzeugung von der Betriebssicherheit des Kraftfahrzeuges unterlaufener Irrtum ein entschuldbarer ist oder nicht, kann nur nach Lage des einzelnen Falles beantwortet werden, in welchem Zusammenhang es überdies auf die Zumutbarkeit entsprechender Prüfungshandlungen ankommt. (Abrollen infolge defekter Bremsanlage). Entscheidungs... mehr lesen...