Norm
KFG 1955 §85 B5Rechtssatz
Ist jemand so übermüdet, daß dadurch die Beherrschung eines Fahrzeuges in Frage gestellt ist, so ist er gemäß § 58 StVO zum Lenken eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0065961Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.08.2017