Norm
KFG 1955 §85 ARechtssatz
Zur Frage der Bedeutung der Verpflichtung des Kraftfahrzeuglenkers, sich vor Antritt der Fahrt zu überzeugen, daß sich Fahrzeug und Landung in betriebssicherem und verkehrssicherem Zustande befinden und auch sonst den Vorschriften entsprechen (hier: Prüfung durch den Traktorlenker, ob Anhängevorrichtung ordnungsgemäß repariert wurde und funktioniert).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0065761Dokumentnummer
JJR_19620920_OGH0002_0020OB00251_6200000_001