Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde 1. gemäß § 75 Abs. 2b KFG 1967 dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer von drei Monaten keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, 2. gemäß § 64a Abs. 2 KFG 1967 angeordnet, daß sich der Beschwerdeführer innerhalb von 2 Monaten einer Nachschulung zu unterziehen hat, und 3. ihm gemäß § 75 Abs. 4 K... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §64a Abs3;
Rechtssatz: Im Verfahren zur Anordnung einer Nachschulung gem § 64a Abs 2 KFG wegen eines schweren Verstoßes iSd § 64a Abs 3 KFG sind von der Kraftfahrbehörde keine eigenen Ermittlungen zur Frage der Begehung eines schweren Verstoßes durchzuführen. Die Behörde hat die Rechtskraft der Bestrafung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Berufungen des Beschwerdeführers gegen zwei Bescheide der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. April 1996 abgewiesen und die Erstbescheide bestätigt. Mit dem ersten der beiden erstinstanzlichen Bescheide war dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die am 16. Dezember 1993 erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 3 KFG 1967 ausgesprochen worden, daß ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64a Abs1;KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §64a Abs3;KFG 1967 §64a Abs4;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §73;
Rechtssatz: Hat der Lenkerberechtigte während der Probezeit nach § 64a Abs 1 KFG eine bestimmte Tatsache gemäß § 66 Abs 2 lit i KFG gesetzt und wurde ihm deswegen die Lenkerberechtigung für zwei Wochen gemäß § 73 Abs 3 KFG entzogen,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm "bis einschließlich 25. April 1998 - das ist auf die Dauer von vier Jahren und zehn Monaten -" keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechts... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs4;KFG 1967 §64a Abs3 litb;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die Bemessung der Zeit gem § 73 Abs 2 KFG mit vier Jahren und zehn Monaten - unter Einrechnung von acht Monaten verbüßter Freiheitstrafe - verletzt den unbescholtenen alkoholisierten Lenkerberechtigten nicht in seinen Rechten, wenn es s... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, den ihr angeschlossenen Unterlagen und dem die Beschwerdeführerin betreffenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. April 1994, Zl. 94/11/0079, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft vom 13. September 1993 wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung nach § 38 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig erkannt. Diese Strafverfügung wurde rechtskräftig. Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §64a Abs2 idF 1990/458;KFG 1967 §64a Abs3 idF 1990/458;KFG 1967 §73 Abs2 idF 1990/458;KFG 1967 §75 Abs2b idF 1990/458;
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft der Bestrafung wegen eines schweren Verstoßes iSd § 64a Abs 2 und Abs 3 KFG idF BGBl 1990/458 steht bindend fest, daß ein solcher schwerer Verstoß des betreffenden Besitzers einer bef... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §8;B-VG Art140 Abs1;KFG 1967 §64a Abs2 idF 1990/458;KFG 1967 §64a Abs3 lita idF 1990/458;KFG 1967 §73 Abs2 idF 1990/458;KFG 1967 §75 Abs2b idF 1990/458;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bescheides ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Perg vom 13. September 1993 wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung nach § 38 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig erkannt. Diese Strafverfügung wurde rechtskräftig. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 64a Abs. 2 KFG 1967 angeordnet, daß sich die Beschwerdeführerin einer Nachsch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §64a Abs3 lita;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Eine Nachschulung gem § 64a Abs 2 KFG ist anzuordnen, wenn der betreffende Inhaber einer befristeten Lenkerberechtigung ua einen schweren Verstoß gegen eine der im § 64a Abs 3 lit a KFG ... mehr lesen...