Norm: KFG 1967 §63 Abs3KHVG 1987 §22KHVG 1987 §24KHVG 1987 §30 Z10KHVG 1987 §36
Rechtssatz: § 24 KHVG 1987 ist inhaltsgleich mit dem durch § 30 Z 10 KHVG 1987 aufgehobenen § 63 Abs 3 KFG 1967, so daß die zur letztgenannten Gesetzesstelle ergangene Rechtsprechung auch auf § 24 KHVG 1987 angewendet werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 72/88 Entscheidungstext OGH 08.11.1988 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 A
Rechtssatz: Die Heranziehung der hinsichtlich der einheitlichen Streitpartei entwickelten Grundsätze verbietet sich insoweit, als im Hinblick auf die Verschiedenheit der Voraussetzungen und des Umfanges der Haftung von Versicherer, versichertem Halter und versichertem Lenker ein die Klage hinsichtlich des einen Streitgenossen abweisendes Urteil keineswegs auch hinsichtlich des anderen im gleichen Sinne ausfallen... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3KHVG 1994 §28KO §7 Abs1
Rechtssatz: Unterbrechung des Verfahrens infolge Konkurseröffnung über das Vermögen des beklagten Kraftfahrzeughalter tritt auch gegenüber dem mitbeklagten Haftpflichtversicherer ein, soweit der gleiche Haftungsgrund geltend gemacht wird. Entscheidungstexte 8 Ob 211/77 Entscheidungstext OGH 31.01.1978 8 Ob 211/77 Veröff: SZ 51/10 = Ev... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3
Rechtssatz: Zur Bindungswirkung und zur Interventionsmöglichkeit des mit dem Fahrzeuglenker mitgeklagten Haftpflicht - Versicherers zugunsten des Lenkers. Entscheidungstexte 8 Ob 103/77 Entscheidungstext OGH 07.09.1977 8 Ob 103/77 8 Ob 159/79 Entscheidungstext OGH 21.02.1980 8 Ob 159/79 Zweiter Rech... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs1KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 Bd
Rechtssatz: Da die Dispositionsbefugnis des Versicherers und der Versicherten, wenn sie vom geschädigten Dritten mit derselben Klage belangt werden, hinsichtlich jener Prozeßhandlungen, die die Grundlage für die Fällung eines Versäumungsurteiles bilden, gewahrt bleibt, kann in einem solchen Rechtsstreit ein Streitgenosse auch auf Seiten des anderen Streitgenossen als Nebenintervenient beitreten... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §17 C
Rechtssatz: Daß dem Haftpflichtversicherer ein rechtliches Interesse im Sinne des § 17 ZPO am Obsiegen seines - beklagten ! - Versicherten im Haftpflichtprozeß zukommt, wurde auch schon vor Geltung der im § 63 KFG 1967 neu erlassenen Vorschriften nicht bestritten (vgl SZ 30/26; ZVR 1964/23). Der Haftpflichtversicherer des klagenden Geschädigten kann aber nicht von der im § 63 Abs 3 KFG normierten Bindungswirkung... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 BdZPO §396 A
Rechtssatz: Auf Grund einer gegen Lenker und Versicherer gerichteten, nach § 63 Abs 3 KFG 1967 zu beurteilenden Klage kann bei Säumnis bloß eines der Beklagten gegen diesen ein stattgebendes Versäumungsurteil ergehen, weil § 63 Abs 3 KFG 1967 ausdrücklich nur die Erstreckungswirkung bezüglich abweislicher Entscheidungen normiert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 BdZPO §411 Bd
Rechtssatz: 1.) Mangels Verschuldenshaftung des Lenkers erstreckt sich die Wirkung des dem Schmerzengeldbegehren stattgebenden Urteils (gegen Halter und Versicherer) nicht gegen den Lenker. 2.) In einem solchen Fall erstreckt sich auch die Wirkung des gegenüber Halter und Versicherer abweisenden Urteils nicht nach § 63 Abs 3 KFG gegen den Lenker, da die Identität des Haftungsgrundes fehlt. 3.) In... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 BdZPO §502 De2
Rechtssatz: Sind Lenker, Halter und Versicherer (§ 63 Abs3 KFG) mangels Identität des Haftungsgrundes nicht zu einer einheitlichen Streitpartei verbunden, so ist die Revisionszulässigkeit für jeden von ihnen gesondert zu prüfen. Entscheidungstexte 8 Ob 12/75 Entscheidungstext OGH 26.02.1975 8 Ob 12/75 Veröff: JBl 1975,493 = EvBl 1... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3KHVG §28ZPO §14 Bd
Rechtssatz: Die Legitimation von Lenker, Halter und Versicherer (§ 63 Abs 3 KFG) wechselseitig füreinander Rechtsmittel zu ergreifen ist durch die Identität des Haftungsgrundes begrenzt. Entscheidungstexte 8 Ob 12/75 Entscheidungstext OGH 26.02.1975 8 Ob 12/75 Veröff: JBl 1975,493 = EvBl 1975/293 S 657 = ZVR 1976/84 S 89 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs1KFG 1967 §63 Abs3
Rechtssatz: Mit den Bestimmungen des § 63 Abs 3 KFG 1967 ist es - von den Einschränkungen auf Grund der Verschiedenheit der Voraussetzungen und des Umfanges der Haftung der einzelnen Streitgenossen abgesehen - nicht vereinbar, gegen den einen Streitgenossen ein den Schadenersatzanspruch ganz oder teilweise aberkennendes, gegen den anderen insoweit gleichzeitig ein stattgebendes Urteil zu fällen (vgl JBl ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BdKFG 1967 §63 Abs1KFG 1967 §63 Abs3KHVG 1994 §28
Rechtssatz: Werden nach einem Verkehrsunfall Versicherer und Versicherter vom geschädigten Dritten mit derselben Klage belangt, dann findet auf die Prozesshandlungen und Unterlassungen des Versicherers und des Versicherten die Bestimmung des § 14 ZPO nur insoweit Anwendung, als dies zur Verwirklichung der im § 63 Abs 3 KFG vorgesehenen Erstreckung der Wirkung eines den Schadenersat... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 AZPO §14 BdZPO §14 DaZPO §14 DbZPO §14 Dc
Rechtssatz: Haftpflichtversicherer und Haftpflichtversicherte (Haftpflichtversicherter) bilden bei gemeinsamer Inanspruchnahme dann eine einheitliche Streitpartei, wenn ein noch nicht rechtskräftiges, den Schadenersatzanspruch des Geschädigten abweisendes Urteil hinsichtlich aller oder ein rechtskräftiges Verzichtsurteil hinsichtlich eines Streitgenossen ergangen ist. Proz... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3
Rechtssatz: § 63 Abs 3 KFG hindert nicht, daß die einzelnen Ersatzpflichtigen mit getrennten Klagen, bei Auseinanderfallen der Zuständigkeit sogar bei verschiedenen Gerichten belangt werden können. Entscheidungstexte 3 Ob 77/73 Entscheidungstext OGH 05.06.1973 3 Ob 77/73 Veröff: ZVR 1974/185 S 271 Europea... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §261 Abs1ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Auch bei Vorliegen einer einheitlichen Streitpartei (§ 63 KFG) ist die Unzuständigkeitseinrede der Beklagten nur denjenigen Streitgenossen wirksam, für den das angerufene Gericht örtlich unzuständig ist. Entscheidungstexte 2 Ob 116/72 Entscheidungstext OGH 21.09.1972 2 Ob 116/72 Veröff: EvBl 1973/91 S 211 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §60 Abs2 Z2KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 BdZPO §14 Df
Rechtssatz: Die Geltendmachung des Anspruches gegen Versicherten und Versicherer mit derselben Klage läßt sich nicht wie im Falle einer nur nach § 11 ZPO zu beurteilenden Streitgenossenschaft jederzeit in mehrere selbständige Einzelklagen auflösen. In diese Streitgenossenschaft ist auch der mitversicherte Lenker einzubeziehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §20JN §93KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 DcZPO §14 Dd
Rechtssatz: Wird bei einheitlicher auf § 63 Abs 3 KFG beruhender Streitgenossenschaft gegenüber einem Streitgenossen ein Anerkenntnisurteil rechtskräftig, dann können die anderen nicht Unzuständigkeit einwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 100/72 Entscheidungstext OGH 13.06.1972 8 Ob 100/72 Veröff: EvBl 1973/6 S 17 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 BdKHVG 1994 §28
Rechtssatz: Versicherer und Versicherungsnehmer sind bei Klage des Geschädigten gegen sie eine einheitliche Streitpartei. Anmerkung Vgl RS0110238 Entscheidungstexte 2 Ob 287/69 Entscheidungstext OGH 20.11.1969 2 Ob 287/69 Veröff: SZ 42/175 = EvBl 1970/133 S 215 = RZ 1970,61 = VersRdSch 1970,286 ... mehr lesen...