Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 18. Jänner 2011, GZ 95 Hv 158/10s-86, wurden Zoran M***** des Verbrechens (richtig) des gewerbsmäßig schweren und durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 dritter und vierter Fall, 15 StGB (A und B) sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (C) und Marko M***** der Verbrechen des schweren gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde M***** des Verbrechens des (richtig:) Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er „am 25. April 2008 in E***** als Beamter mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, indem er mit dem Vorsatz, den Staat an seinem konkreten Recht auf Überprüfung der Umwelt-, Verkehr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dragan J***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Demnach hat er am 27. August 2009 in Eisenstadt mit dem Vorsatz, den Zulassungsbesitzer des PKW mit dem behördlichen Kennzeichen ***** an seinem Recht auf Datenschutz zu schädigen, die Angestellte der vom Landeshauptmann gemäß § 40a KFG zum Zweck der Zulassung beliehenen W***** AG Cornelia N*****, sohin eine Beamtin, durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Polizeibeamter. Er kam am 14. 7. 2001 im Gebäude eines Flughafens, auf dem Weg von der Passkontrollstelle zu den Büroräumlichkeiten der Grenzkontrollstelle zu Sturz. Vor den Büroräumlichkeiten der Grenzkontrollstelle war ein Seuchenteppich aufgelegt. An dieser Stelle war Seuchenmittel vom Teppich ausgeflossen, weshalb der umliegende Steinboden nass war. Der nachfolgende Teppich, der zum Trocknen gedacht war, war ebenfalls bereits von Flüssigkeit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Heribert B***** und Hans Jürgen L***** jeweils der Verbrechen des versuchten Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 15, 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach haben sie im Zeitraum Juli und August 2005 in St. Stefan ob Leoben im bewussten und gewollten Zusammenwirken als unmittelbare Täter in zumindest drei Angriffen als Beamte, und zwar Heribert B***** als mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 2005, GZ: FA 13B-36-959/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. 8. 2004 stellte ein Kfz-Fachbetrieb als beliehenes Organ der Bundesverwaltung für einen, damals im Eigentum der Klägerin stehenden PKW eine Begutachtungsplakette gemäß § 57a Abs 5 KFG aus, obwohl der PKW an der Bodenplatte, insbesondere im Bereich der rechten und linken Türschwelle, erheblich durchgerostet und daher weder verkehrs- noch betriebssicher war. Die Durchrostungen wurden im Gutachten des Kfz-Fachbetriebs nicht angeführt. Am 21. 8. 2004 verkauf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Johann L***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Johann L***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 7. Jänner 2003 in Rettenegg als ermächtigtes Organ des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung hinsichtlich der Begutachtung von Kraftfahr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf S***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 9. Oktober 2003 in Dornbirn als gemäß § 57a Abs 2 KFG ermächtigter Gewerbetreibender mit dem Vorsatz, den Staat in seinem konkreten Recht, Kraftfahrzeuge nur nach Durchführung der gemäß § 57a KFG vorgeschriebenen wiederkehrenden Begutachtung ihrer Verkehrs- und Betriebssicherheit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu lasse... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter V***** des als Bestimmungstäter (§ 12 zweiter Fall StGB) begangenen Verbrechens des Amtsmissbrauchs nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom 3. September 1997 bis Oktober 2002 den - unter einem rechtskräftig abgeurteilten - Robert B***** dadurch wissentlich dazu bestimmt hatte, als Inhaber einer zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a KFG ermächtigten Werkstätte durch das Ausstellen von Beg... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z4StGB §302KFG §57a
Rechtssatz: Der zur Ausstellung eines Gutachtens nach § 57a Abs 4 KFG Befugte ist Beamter iS des § 302 StGB. Um strafbar zu sein, muss der Täter (§ 12 StGB) auch hinsichtlich des normativen Tatbestandsmerkmals "Beamter" vorsätzlich handeln, also Bedeutungskenntnis (§ 5 Abs 1 StGB) haben. Dazu genügt es, dass er zumindest in laienhafter Weise den sozialen Sinngehalt des § 74 Abs 1 Z 4 StGB, mithin erkennt,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaAHG §1 Abs1 HAHG §9 Abs5KFG §57a
Rechtssatz: Der Vertrag, mit dem ein Werkunternehmer die Begutachtung eines Kraftfahrzeugs gemäß § 57a KFG übernimmt, begründet in der Regel keine Schutzwirkung zugunsten eines späteren Erwerbers des Fahrzeugs. Entscheidungstexte 1 Ob 8/03p Entscheidungstext OGH 28.01.2003 1 Ob 8/03p Veröff: SZ 2003/9 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Abs1 HAHG §9 Abs5KFG §57a
Rechtssatz: Die Geltendmachung von deliktischen Schadenersatzansprüchen gegen eine physische Person, die als Organ eines Rechtsträges im Rahmen hoheitlicher Tätigkeit schuldhaft rechtswidrig Schäden zugefügt hat, stellt § 9 Abs 5 AHG insoweit entgegen, als die Schäden in den Schutzbereich der verletzten
Norm: fallen. Entscheidungstexte 1 Ob 8/03p En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaAHG §1 Abs1 HKFG §57a
Rechtssatz: Wird schuldhaft ein Gutachten nach § 57a KFG erstellt, das unrichtigerweise die Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeuges attestiert, so ist im Falle eines durch einen nicht erkannten Mangel verursachten Unfalls auch der Unfallschaden am begutachteten Fahrzeug nach dem Amtshaftungsgesetz zu ersetzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Am 15. 11. 2000 beauftragte der seinerzeitige Eigentümer eines später vom Kläger erworbenen PKW die beklagte Partei mit der Überprüfung und Begutachtung im Sinne des § 57a KFG. Diese Überprüfung wurde durchgeführt und für das Fahrzeug ein Gutachten gemäß § 57a KFG ausgestellt, in dem keinerlei Mängel bekanntgegeben wurden. Nachdem der Kläger das Fahrzeug am 6. 4. 2001 käuflich erworben hatte, kam es am 3. 6. 2001 zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Kläger schwer verlet... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 7. 1996 explodierte im Werk eines mit der Herstellung von Styropor befassten Unternehmens ein Dampfspeicher. Dadurch entstanden Schäden am Gebäude und an der Betriebseinrichtung. Das Gebäude steht im Eigentum einer Leasing-Gesellschaft mbH, die ebenso wie die Gesellschaft mbH, die den Betrieb führt, bei der klagenden Partei gegen Feuerschäden versichert ist. Die klagende Partei begehrte von den beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 31,589.000... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 IIbKFG §57a
Rechtssatz: Weist ein fabriksneuer Wagen einen Mangel auf, der die Erlangung der Begutachtungsplakette im Sinn des § 57a KFG verhindert, liegt ein wesentlicher Mangel vor. Entscheidungstexte 2 Ob 131/98y Entscheidungstext OGH 25.03.1999 2 Ob 131/98y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 8. 7. 1994 vom Beklagten einen PKW Marke Citroen ZX Avant Diesel Break zu einem Gesamtpreis von S 242.000,--. Das Fahrzeug wurde von ihr am 15. 11. 1994 übernommen. Der Beklagte betreibt in Salzburg einen Autohandel und eine Autoreparaturwerkstätte. Bereits von Anfang an gab das Fahrzeug beim Überfahren von Unebenheiten ein Klopfgeräusch von sich, was die Klägerin anläßlich des 1000 km Services am 7. 12. 1994 dem Be... mehr lesen...
Norm: KFG §57a
Rechtssatz: Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Prüfungsdetails der wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen sind zweckorientiert, also nicht buchstabengetreu restriktiv auszulegen, sodaß das Auslegungsergebnis der ratio der gesamten Überprüfungsordnung gerecht wird. Sind bei der wiederkehrenden Begutachtung zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Untersuchung selbst Zerlegungsarbeiten durchzuführen, um au... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §55KFG 1967 §57KFG 1967 §57a
Rechtssatz: Allein schon aus den unterschiedlichen Folgen von Beanstandungen leuchtet deutlich hervor, daß der Gesetzgeber der Überprüfung der im § 55 Abs 1 KFG genannten Fahrzeuge, also insbesondere auch der LKW (lit d), noch größere Bedeutung beimißt als jener der im Sinne des § 57a KFG zu beurteilenden Fahrzeuge, und zwar wohl deshalb, weil mit dem Betrieb von Omnibussen und Lastkraftwagen (sowie d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbAHG §1 Cd10KFG 1967 §55KFG 1967 §57KFG §57a
Rechtssatz: § 55 und § 57 KFG sind Schutznormen im Sinne des § 1311 ABGB; die dort angeordnete Begutachtung dient zum überwiegenden Teil dem Schutz der Allgemeinheit. Entscheidungstexte 1 Ob 2331/96t Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 2331/96t 1 Ob 255/06s Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Versicherungsgesellschaft (in der Folge erstklagende Partei) war Haftpflichtversicherer eines LKW, der am 16.April 1991 von einem Sachverständigen des Amtes der NÖ. Landesregierung (dem Zweitnebenintervenienten) gemäß den §§ 55 und 57 KFG überprüft wurde. Der Sachverständige stellte verschiedene Mängel fest, unter anderem auch schwere Mängel an der Bremsanlage. Für den 3.Juni 1991 wurde demnach eine neuerliche Prüfung gemäß § 57 Abs 6 KFG angeordnet. Bei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem der Revisionswerber im Ergebnis lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes bekämpft, liegt nicht vor. Da das Berufungsgericht nach teilweiser Beweiswiederholung entgegen dem Erstgericht die ausdrückliche Feststellung traf, daß der Kläger nach einer nur etwa 10 Minuten dauernden Überprüfung des PKW der Sekretärin lediglich "Erfahrungswerte für diese Kraftfahrz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zweck des klagenden Vereins ist es (ua), bei seinen Mitgliedern die Dampfkessel, Dampfgefäße und Druckbehälter im Sinne des Art 48 des Verwaltungsentlastungsgesetzes BGBl 1925/277 (VEG) und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften durch seine behördlich ermächtigten Organe zu überwachen und hierüber Bescheinigungen auszustellen (§ 2 der Satzung). Der Wirkungskreis des Vereins ist vornehmlich das österreichische Staatsgebiet (§ 3). Nach § 5 der Satzu... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1cKFG §57a
Rechtssatz: Die Unterlassung der Prüfung eines Personenkraftwagens gemäß § 57 a KFG kann angesichts der Vertrauensstellung als Werkstättenmeister und der allfälligen Folgen für den Betrieb den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 dritter Tatbestand AngG verwirklichen. Entscheidungstexte 9 ObA 210/90 Entscheidungstext OGH 10.10.1990 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war beim Beklagten seit 1.April 1983, zuletzt als Werkstättenmeister im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Am 9. Dezember 1986 wurde er vom Beklagten entlassen. Mit der Behauptung, er sei zu Unrecht entlassen worden, begehrt der Kläger die Zahlung von S 58.625 netto sA an Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Der Beklagte beantragte, das der Höhe nach außer Streit gestellte Klagebegehren abzuweisen. Die Entlassung des Klägers sei im Sinne des § 27 Z 1 und 3... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10KFG 1967 §57a
Rechtssatz: Auch die negative Begutachtung nach § 57a KFG erfolgt in Vollziehung der Gesetze. Rechtswidrig ist es, wenn nicht alle schweren Mängel vom Beliehenem im Begutachtungsformblatt angegeben werden. Entscheidungstexte 1 Ob 3/90 Entscheidungstext OGH 04.04.1990 1 Ob 3/90 Veröff: JBl 1991,180 (Rebhahn) ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §57 Abs8KFG 1967 §57a
Rechtssatz: Ein gemäß § 57 a KFG ermächtigter Verein oder Gewerbetreibender ist zu einer Maßnahme nach § 57 Abs 8 KFG weder berechtigt noch verpflichtet. Entscheidungstexte 1 Ob 3/90 Entscheidungstext OGH 04.04.1990 1 Ob 3/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS... mehr lesen...