Begründung: Am 31.3.1981 beauftragte der Kläger die Zweigstelle des Ö*** A***- UND T*** T*** in Kitzbühel vor dem im Kraftfahrgesetz festgesetzten Zeitpunkt mit der Begutachtung seines Fahrzeuges der Marke Opel Kadett B mit dem polizeilichen Kennzeichen T 264.303 im Sinn des § 57 a KFG. Nach dem vom ÖAMTC Tirol auf einem Begutachtungsformblatt ausgestellten Gutachten war der Zustand des Fahrzeuges wegen Mängel am Rahmen, Boden "Re" (301) und Reifenprofiltiefe (402) nicht entsprech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit welchem die klagende Partei in unzulässiger Weise lediglich die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Haftung der Beklagten für den von der Klägerin ersetzten und künftig zu ersetzenden Schaden aus dem Unfall vom 17. April 1978 zutreffend gelöst. Es reicht dah... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rudolf L*** (zu I.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB, (zu II.) des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach § 225 Abs. 2 StGB, (zu III.) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB, (zu IV.) des Vergehens der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 Abs. 1 StGB, (zu V.) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB, und (zu VI.) des Vergehens der Fä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Michael K*** des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach § 225 Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil er im Oktober 1984 in Wien eine nach der Anbringung eines solchen Zeichens wesentlich veränderte Sache im Rechtsverkehr gebraucht hat, indem er an seinem zum Verkehr zugelassenen Kleinmotorrad Marke "Vespa 50 S" den Originalzylinder entfernte und an dessen Stelle einen Zylinder mit wesentlich mehr als 50 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2. April 1966 geborene Udo A des Vergehens der versuchten Täuschung nach § 15, 108 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (im Juli 1983 in Innsbruck) 'absichtlich dem Staat in seinem Recht, nicht zum Verkehr zugelassene und die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllende Fahrzeuge vom öffentlichen Verkehr auszuschließen, dadurch einen Schaden zuzufügen versucht, daß er ein Fahrzeug, das infolge der Veränderung als Motorrad galt,... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §57aStGB §225
Rechtssatz: Auch die von den gemäß § 57 a KFG zur wiederkehrenden Begutachtung ermächtigten Vereinen oder Gewerbetreibenden an Kraftfahrzeugen angebrachten Begutachtungsplaketten sind öffentliche Beglaubigungszeichen (Ablehnung der gegenteiligen Ansicht von Kienapfel WK § 225 RZ 3,11). Entscheidungstexte 12 Os 74/83 Entscheidungstext OGH 13.10.1983 12 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21. März 1965 geborene Maurerlehrling Josef A des Vergehens der versuchten Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach §§ 15, 225 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit von Mai 1981 bis 7. September 1981 in Großkleinberg und anderen Orten eine einem öffentlichen Beglaubigungszeichen unterschobene Sache im Rechtsverkehr zu gebrauchen versucht, indem er mit seinem Moped Marke Puch MC 50 (Fahrgestellnummer 6216708)... mehr lesen...
Werner S fuhr am 17. April 1978 auf der Bundesstraße 70 als Lenker des ihm gehörigen PKW VW-Käfer mit dem Kennzeichen K ..... von Klagenfurt kommend in Richtung Völkermarkt. Im Gemeindegebiet von Poggersdorf geriet er auf die linke Fahrbahnseite und kollidierte mit einem entgegenkommenden, von Dipl.-Ing. Dr. Alois K gelenkten PKW. Dabei wurde u. a. Werner S getötet. Die klagende Partei, die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, anerkannte den Unfall des Werner S gemäß § 175 Abs. 2 AS... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 FKFG 1967 §57a
Rechtssatz: Die gemäß § 57 a KFG erfolgende wiederkehrende Begutachtung durch Vereine der Gewerbetreibende, die dazu vom Landeshauptmann ermächtigt wurden, geschieht in Vollziehung der Gesetze. Die für den Verein oder Gewerbetreibenden handelnden Personen sind Organe gemäß § 1 Abs 2 AHG. Entscheidungstexte 1 Ob 34/80 Entscheidungstext OGH 18.02.198... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §57a
Rechtssatz: Die behördliche Zulassung oder die Ermöglichung der Weiterbenützung eines Kraftfahrzeuges äußert auch Rechtswirkungen zwischen der Behörde und dem Halter, der sich grundsätzlich darauf verlassen darf, daß die für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr erlassenen Vorschriften (im Zeitpunkt der Zulassung bzw Begutachtung des Fahrzeuges) zur Hintanhaltung von Schäden genügen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §57aKFG 1967 §102 Abs1
Rechtssatz: Kein Verstoß des Käufers eines Gebrauchtwagens gegen § 102 Abs 1 KFG 1967, der im Vertrauen auf ein Gutachten im Sinne des § 57 a KFG den Bremsflüssigkeitsstand im Vorratsbehälter durch rund zweieinhalb Wochen nicht nachgeprüft. Entscheidungstexte 8 Ob 126/79 Entscheidungstext OGH 27.09.1979 8 Ob 126/79 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Oswald A des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach § 225 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er zwischen dem 11. und dem 16. März 1978 in St. Pankraz an einer Sache ein öffentliches Beglaubigungszeichen mit dem Vorsatz verfälschte, daß die Sache im Rechtsverkehr gebraucht werde, indem er die an seinem Personenkraftwagen mit dem Kennzeichen 0 745.721 angebrachte Begutachtungsplakette C 665.792 durch ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §57aStGB §302
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 57a KFG (Begutachtungsplaketten) ergibt sich ein konkretes Rechts des Staates auf Überprüfung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen. Entscheidungstexte 9 Os 106/78 Entscheidungstext OGH 19.12.1978 9 Os 106/78 Veröff: ZVR 1979/201 S 244 (mit Anmerkung von Liebscher) ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §57aStGB §227
Rechtssatz: Die jetzt von § 227 StGB erfaßten Tathandlungen waren unter der Geltung des StG straflose Vorbereitungshandlungen (hier: Beschaffung von Blankoformularen zum Zweck einer nicht näher konkretisierten Fälschung von Begutachtungsplaketten). Entscheidungstexte 9 Os 106/78 Entscheidungstext OGH 19.12.1978 9 Os 106/78 Veröff: ZVR 1979/201 S ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31. Juli 1944 geborene Karosseriespenglermeister Walter A 1.) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter nach § 12, 302 Abs. 1 StGB, 2.) des Vergehens der Vorbereitung der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach § 227 Abs. 1 StGB, 3.) des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB und 4.) des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach § 225 ... mehr lesen...
Norm: StGB §302KFG §57a
Rechtssatz: Konkretes (durch § 302 StGB geschütztes) Recht des Staates (und nicht bloße Formalität), die Ausgabe von Begutachtungsplaketten (§ 57a KFG) von der vorangehenden Überprüfung des Kraftfahrzeuges abhängig zu machen, unabhängig von der tatsächlich gegebenen Betriebssicherheit. Entscheidungstexte 12 Os 95/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 12 Os 95/78... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. Dezember 1948 geborene Kraftfahrzeugmechanikermeister Johann A 1.) des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt als Beteiligter nach den § 12, 302 Abs. 1 StGB, begangen am 22. Oktober und 4. November 1974 durch Bestimmung des seinerzeitigen Leiters der Zulassungsstelle der Bezirkshauptmannschaft Ried i.I. Rudolf B, ihm Begutachtungsplaketten für zwei PKW (§ 57 a KFG) ohne Nachweis deren überprüfung auszustellen... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §57aStGB §225
Rechtssatz: Die gemäß § 57 a Abs 5 bis 8 KFG an begutachteten Kraftfahrzeugen angebrachten Begutachtungsplaketten sind - anders als Kennzeichentafeln (welche öffentliche Urkunden sind) - öffentliche Beglaubigungszeichen. Entscheidungstexte 12 Os 123/75 Entscheidungstext OGH 06.11.1975 12 Os 123/75 Veröff: EvBl 1976/163 S 305 = JBl 1976,494 (Anmerkung von ... mehr lesen...