Norm
ABGB §1311 IIaRechtssatz
Der Vertrag, mit dem ein Werkunternehmer die Begutachtung eines Kraftfahrzeugs gemäß § 57a KFG übernimmt, begründet in der Regel keine Schutzwirkung zugunsten eines späteren Erwerbers des Fahrzeugs.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117454Zuletzt aktualisiert am
14.11.2009