IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Dr.in Enengel-Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, geb. ***, vertreten durch den gerichtlich bestellten Erwachsenenvertreter B, Rechtsanwalt in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 23.01.2024, ***, nach mündlicher Verhandlung durch Verkündung am 30.04.2024 zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 Abs. 1 Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.05.2024 Norm: KFG 1967 §44 Abs4VStG 1991 §3 KFG 1967 § 44 heute KFG 1967 § 44 gültig ab 07.03.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2019 KFG 1967 § 44 gültig von 01.04.2017 bis 06.03.2019 zuletzt geändert du... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Mag. Schnabl über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 21.06.2021, GZ. ***, betreffend Aufhebung der Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den RichterMag. Schnabl über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 14.09.2021, GZ. ***, betreffend Bestrafung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) insofern Folge gegeben, als die von der Behörde festgesetzte Geldstrafe in de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.11.2021 Norm: KFG 1967 §44 Abs1 litaKFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §44 Abs4KFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Während gemäß § 44 Abs 1 lit a KFG bei Vorliegen der Voraussetzungen die Aufhebung von der zuständigen Kraftfahrbehörde zwingend vorzunehmen ist, handelt es sich nach der stRsp des VwGH bei der Entscheidung der Kraftfahrbehörde gemäß § 44 Abs 2 lit a KFG um eine Ermesse... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.11.2021 Norm: KFG 1967 §44 Abs4KFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Mit § 44 Abs 4 KFG soll im Falle der Entziehung der Zulassung durch rasche Einziehung des Zulassungsscheines bzw der Zulassungsbescheinigung eine missbräuchliche Verwendung des Fahrzeuges, welches sich nicht im verkehrs- und betriebssicheren Zustand befindet und dessen Zulassung aufgehoben wurde, verhindert werd... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Parich-Gabler über die Beschwerde der A, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 08.01.2018, Zl. ***, betreffend Aufhebung der Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. 2. Geg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §44 Abs4KFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Die Formulierung des § 44 Abs. 2 lit. a KFG 1967, wonach die Zulassung dann aufgehoben werden kann, wenn der Aufforderung, ein Fahrzeug zur Überprüfung vorzuführen, „wiederholt nicht entsprochen wurde“, ist so zu verstehen, dass einer allfälligen Zulassungsaufhebung mindestens zwei Aufforder... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §44 Abs4KFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Bei der zumindest zweimaligen Nichtbefolgung einer Aufforderung iSd § 44 Abs. 2 lit. a KFG 1967 muss es sich um eine Aufforderung nach § 56 KFG 1967 handeln. Dies ergibt sich einerseits aus dem Wortlaut des § 44 Abs. 2 lit. a KFG 1967 - wonach „[…der Aufforderung], ein Fahrzeug zur Überprüfu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §44 Abs4KFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Die in § 56 Abs. 1 KFG 1967 normierte Möglichkeit der Behörde - an Stelle des gemäß § 57 Abs. 1 KFG 1967 einzuholenden Gutachtens auch die Beibringung eines Gutachtens gemäß § 57a Abs. 1 KFG 1967 anzuordnen – ändert nichts daran, dass eine Aufforderung zur wiederkehrenden Begutachtung nach §... mehr lesen...