Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Dezember 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 19. März 2001 um 14.30 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw gelenkt, ohne sich vor dessen Inbetriebnahme in zumutbarer Weise davon überzeugt zu haben, dass dessen Beladung den Vorschriften entspreche, sodass das höchste zulässige Gesamtgewicht von 32.000 kg überschritten worden sei (tatsächli... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §101 Abs7;KFG 1967 §102 Abs12 litg;
Rechtssatz: § 101 Abs. 7 erster Satz KFG 1967 dient nicht nur dazu, etwa eine nach § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 strafbare Überschreitung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes, sondern auch dazu, das "Ausmaß" dieser Überschreitung festzustellen und allenfalls dadurch eine Grundlage für die Berechtigung der Orga... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die von der Beschwerdeführerin, einer italienischen Staatsangehörigen mit dem ständigen Wohnsitz in Italien, erhobene Maßnahmenbeschwerde gemäß Art. 129a Abs. 1 Z. 2 B-VG und § 67a Abs. 1 Z. 2 AVG als unbegründet abgewiesen. Diese Beschwerde war gegen die am 25. Februar 1995 an näher genannten Straßenstellen in Graz durch Sicherheitswachebeamte der Bundespolizeidirektion Graz erfolgte Abnahme des - auf die Beschwerdeführerin als Zulassungsbesitzeri... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs12;
Rechtssatz: Die Anbringung von Radklammern ist in ihrer Wirkung der ausdrücklich genannten Einstellung des Fahrzeuges gleichzuhalten und schon deswegen eine nach § 102 Abs 12 KFG zulässige Maßnahme. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995110378.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs12; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/11/0138 E 25. Juni 1996
Rechtssatz: Die Abnahme von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln um den Lenker an der Weiterfahrt zu hindern, nachdem die Zulassung des Fahrzeuges infolge Zeitablaufes bereits erloschen war, findet im § 102 Abs 12 KFG ihre gesetzliche Grundlage. Eur... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs12;
Rechtssatz: Die Aufzählung der Zwangsmaßnahmen in § 102 Abs 12 KFG ist eine demonstrative. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995110378.X05 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs12;KFG 1967 §36 lita;KFG 1967 §37;KFG 1967 §82 Abs8;
Rechtssatz: Die Verwendung eines unter § 82 Abs 8 KFG fallenden KFZ nach Ablauf der Dreitagesfrist erfolgt jedenfalls ohne Zulassung, gleichgültig, ob der Ablieferungspflicht nachgekommen wurde oder nicht. Maßnahmen gem § 102 Abs 12 KFG waren daher gerechtfertigt. European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §102 Abs12;KFG 1967 §2 Z14;
Rechtssatz: Ausführungen zur Beweiswürdigung in Ansehung der vom ASt mit seinem als Motorfahrrad zugelassenen Kfz entwickelten Geschwindigkeit von erheblich mehr als 40 km/h. Schlagworte Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger European Case ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs12;KFG 1967 §2 Z14;KFG 1967 §36 lita;KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Handelt es sich bei einem Kraftfahrzeug auf Grund des Erreichens einer erheblich höheren Geschwindigkeit als 40 km/h keinesfalls mehr um ein Motorfahrrad iSd § 2 Z 14 KFG, so rechtfertigt die Gefahr, dass durch das fortgesetzte Lenken eines derartigen Kfz Verwaltungsübertretungen begangen werden ... mehr lesen...
Index: KFG10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art131aKFG 1967 §102 Abs12KFG 1967 §36 lita
Rechtssatz: Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind gem § 102 Abs 12 KFG berechtigt, Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern, wenn diese u.a. (lit a) eine Übertretung des § 36 lit a begehen oder begehen würden. Zu diesem Zweck kann im Einzelfall,... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs12KFG 1967 §44 Abs4VVG §1VVG §7
Rechtssatz: Eine Vollstreckungsmaßnahme (hier: Abnahme der Kennzeichentafeln eines Pkw) setzt sowohl einen entsprechenden Exekutionstitel als auch eine entsprechende Vollstreckungsverfügung voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987110104.X03 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art131a;KFG 1967 §102 Abs12;
Rechtssatz: Die Abnahme von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln, um den Lenker an der Weiterfahrt zu hindern, nachdem die Zulassung des Fahrzeuges infolge Zeitablaufes bereits erloschen war, findet im § 102 Abs 12 KFG ihre gesetzliche Grundlage. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...