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KFGNorm
KFG 1967 §102 Abs12Rechtssatz
Eine Vollstreckungsmaßnahme (hier: Abnahme der Kennzeichentafeln eines Pkw) setzt sowohl einen entsprechenden Exekutionstitel als auch eine entsprechende Vollstreckungsverfügung voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110104.X03Im RIS seit
18.09.2019Zuletzt aktualisiert am
18.09.2019