RS Vwgh 1996/5/21 95/11/0378

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.1996
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs12;

Rechtssatz

Die Anbringung von Radklammern ist in ihrer Wirkung der ausdrücklich genannten Einstellung des Fahrzeuges gleichzuhalten und schon deswegen eine nach § 102 Abs 12 KFG zulässige Maßnahme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110378.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten