Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §102 Abs12;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/11/0138 E 25. Juni 1996Rechtssatz
Die Abnahme von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln um den Lenker an der Weiterfahrt zu hindern, nachdem die Zulassung des Fahrzeuges infolge Zeitablaufes bereits erloschen war, findet im § 102 Abs 12 KFG ihre gesetzliche Grundlage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110378.X06Im RIS seit
19.03.2001