Norm: FinStrG §9FinStrG §23
Rechtssatz: Die Ausstellung von Scheinbelegen zur Verschleierung illegal beschäftigter Dienstnehmer ist auch ohne besondere Kenntnisse als rechtswidrig erkennbar. Entscheidungstexte 12 Os 52/95 Entscheidungstext OGH 18.01.1996 12 Os 52/95 Schlagworte SW: Arbeitnehmer European Case Law ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §8FinStrG §9FinStrG §44 Abs1 litb
Rechtssatz: Die allfällige Unkenntnis eines Zigarettenschmugglers darüber, daß die Tat zusätzlich als Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols bestraft wird, betrifft nicht den Vorsatz, sondern die Tatsubsumation, wobei diesbezügliche falsche Vorstellungen unbeachtlich sind. Entscheidungstexte 12 Os 62/95 Entscheidungstext OGH 22.06.... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9FinStrG §33 Abs1StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Angesichts der Tatsache, daß einem Vermögenszuwachs aus kriminellen Handlungen zum Nachteil eines Arbeitgebers, Dienstgebers oder Machtgebers nach dem allgemeinen Sprachgebrauch keineswegs die Bedeutung von "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn)" im Sinne des § 25 Abs 1 EStG beigemessen wird, reichen die Erfahrungen des täglichen Lebens zur
Begründung: einer mit Vor... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) die nunmehr 48-jährige Geschäftsfrau Margarete K*** des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat sie - zusammengefaßt wiedergegeben - in Ried im Innkreis als Mitunternehmerin der Gesellschaft bürgerlichen Rechts "Margarete K*** und Wolfgang S*** Uhrmacher- und Uhren- und Schmuckhandelsbetrieb" dadurch, daß sie die Entgelte für Lieferungen u... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9StGB §9
Rechtssatz: Für die Zurechnung zur Schuld genügt virtuelles (potentielles) Unrechtsbewußtsein; aktuelles Unrechtsbewußtsein ist nicht erforderlich. Entscheidungstexte 14 Os 82/88 Entscheidungstext OGH 21.09.1988 14 Os 82/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0086820 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der (inzwischen am 27. Jänner 1987 verstorbene) Kraftfahrer Norbert S***, der am 9. April 1951 geborene Angestellte Walter H***, der am 8. August 1956 geborene Kraftfahrer Reinhold K***, der am 2. November 1952 geborene Grundstücksmakler Emmerich W*** und die am 8. April 1944 geborene Transportunternehmerin und Landesbedienstete Annemarie S*** der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 l... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9
Rechtssatz: Dem Täter eines Finanzvergehens kommt nur dann ein nach § 9 FinStrG als Entschuldigungsgrund beachtlicher Rechtsirrtum zustatten, wenn er nicht weiß, daß sein Verhalten überhaupt verboten ist; mit der Behauptung, bloß die Strafbarkeit eines Durchfuhrschmuggels nicht erkannt zu haben, wird nur ein unbeachtlicher Strafbarkeitsirrtum geltend gemacht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 16.Mai 1946 geborene Geschäftsfrau Ursula (Ulla) F*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat sie in Etsdorf und Krems a.d. Donau vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voranmeldungen dadurch, daß sie für die Jahre 1982 und 1983 sowie für die Monate Jänner bis April 1984 keine Umsatzsteuerv... mehr lesen...
Norm: FinStrG §8 Abs1FinStrG §9
Rechtssatz: Ein (angeblicher) Rechtsirrtum ist für den - nur auf den Sachverhalt bezogenen - Vorsatz ohne jeden Belang. Entscheidungstexte 10 Os 120/86 Entscheidungstext OGH 21.10.1986 10 Os 120/86 13 Os 112/15t Entscheidungstext OGH 28.10.2015 13 Os 112/15t Auch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die 53-jährige Hausfrau Frieda W***, der 33-jährige Fleischhauer Eduard H*** und die 32-jährige Postzustellerin Judith H*** der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. b FinStrG. (Punkt B/I des Urteilssatzes) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. b FinStrG. (Punkt B/II) sowie der 37-jährige Lagerarbeiter Harald W*** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a Fi... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9StGB §9
Rechtssatz: Für die Zurechnung zur Schuld genügt ein virtuelles (potentielles) Bewußtsein des Unrechts, aktuelles Unrechtsbewußtsein ist nicht erforderlich. Entscheidungstexte 9 Os 98/85 Entscheidungstext OGH 23.10.1985 9 Os 98/85 Veröff: SSt 56/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Mai 1954 geborene Hilfsarbeiter Manfred A der Vergehen nach § 16 Abs 1 Z 1 (1) und Z 2 SuchtgiftG (2) sowie der Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 lit a FinStrG (3) schuldig erkannt, weil er 1. in Braunau am Inn in der Zeit von Dezember 1983 bis März 1984 an eine andere Person, welche zum Bezug von Suchtgift nicht berechtigt war, nämlich an Ingeborg B, rund 90 Gramm Haschisch verkaufte und (ihr überdies) eine geringe Menge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die türkischen Staatsangehörigen Sirri A und Selma B (I. 2. und II.) des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels nach §§ 13, 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. b FinStrG. sowie A außerdem (I. 1.) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG. schuldig erkannt. Darnach haben am 22.Juli 1981 beim Grenzübergang Nickelsdorf als Mitglieder einer Bande (zu I. 1.) A (vorsätzlich) den bestehenden Vorschriften zuwider 12,274 kg Cannabisharz (Haschisch), soh... mehr lesen...
Norm: FinStrG §8FinStrG §9
Rechtssatz: Die Zurechnung von Vorsatz setzt Unrechtsbewußtsein des Täters voraus (Umkehrschluß aus § 9 FinStrG). Entscheidungstexte 12 Os 32/82 Entscheidungstext OGH 07.06.1982 12 Os 32/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0086148 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Gründe: Der am 22.Oktober 1935 geborene beschäftigungslose Sefki A und der am 18.September 1953 geborene beschäftigungslose Mitat B - beide jugoslawische Staatsangehörige - wurden des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG. und § 15 StGB, Sefki A zum Teil als Beteiligter gemäß § 12 StGB (Punkte I bis III des Urteilsspruchs) und des Vergehens des gewerbs- (und banden-) mäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Mai 1964 geborene, sohin jugendliche Schüler Rainer A des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z. 1 und 2 SuchtgiftG., teils in Beihilfe nach § 12 StGB, dritter Täterschaftsform, schuldig erkannt, weil er von Februar 1979 bis Juli 1980 in Wielandsberg und Heidenreichstein vorsätzlich (zu 1 a) anderen Suchtgifte überlassen hat, zu deren Bezug sie nicht berechtigt waren, und zwar mehreren Personen insgesamt einige Gramm Haschisch und einige G... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9StGB §9
Rechtssatz: Ein vorhandenes Unrechtsbewußtsein in Ansehung der Verletzung eines bestimmten Rechtsguts (wie hier der Volksgesundheit durch Verstöße gegen das Suchtgiftgesetz schließt, keineswegs bereits zwangsläufig einen Verbotsirrtum in bezug auf eine damit (in Tateinheit) verbundene Beeinträchtigung (zudem) eines anderen (weiteren) Rechtsguts (wie hier der Finanzhoheit des Staats) aus. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9
Rechtssatz: Einem (auch überdurchschnittlich begabten) fünfzehnjährigen bis sechzehnjährigen Jugendlichen kann eine leichte Erkennbarkeit des in § 37 Abs 1 FinStrG gelegenen Unrechts - anders als etwa die Einsicht in das traditionelle Verbot des Schmuggels selbst - im allgemeinen nicht zugemutet werden. Entscheidungstexte 13 Os 6/82 Entscheidungstext OGH 25.03.19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.August 1957 geborene Kraftfahrer Emmerich A des (bandenmäßig begangenen) Verbrechens nach dem § 12 Abs. 1 SGG., zum Teil als Beteiligter nach dem § 12, dritter Fall, StGB (Punkt 1 und 2 des Urteilssatzes), des Vergehens nach dem § 16 Abs. 1 Z. 1 und 2 SGG. (Punkt 3 des Urteilssatzes) und des Finanzvergehens der (gewerbsmäßig begangenen) Abgabenhehlerei nach den §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. (Punkt 4 des Urteilssat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 21. Juli 1947 geborene Dirceu de A und die am 28. August 1949 geborene Maria Thereza C des teils vollendeten und teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG, § 15 StGB und des Vergehens des Schmuggels nach § 35, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt. Darnach hatten sie in Wien und anderen Orten 1.) vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in solchen Mengen eingeführt, ausgeführt und in Verkehr zu s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31. Juli 1938 geborene Weinhauer Gustav A des Vergehens der teils 'bewirkten' (richtig: vollendeten - siehe § 13 Abs 1 FinStrG.), teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den §§ 33 Abs 1, Abs 3 lit a, 13 FinStrG. schuldig erkannt, weil er in Gumpoldskirchen vorsätzlich fortgesetzt unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungsund Wahrheitspflichten, nämlich durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen und durch Unterlasse... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8. Jänner 1925 geborene Bankangestellte in Ruhe Walter A, die am 13. Juni 1931 geborene Hausfrau Margarete A, der am 7. April 1930 geborene Pensionist Johann B und der am 26. Jänner 1953 geborene Kunststofferzeuger Pasko C des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Schmuggels (als Beteiligte) nach §§ 11, 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a und b FinStrG (Punkt A/ des Urteilsspruches) und des Vergehens nach § 24 Abs 1 lit a und b ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9StGB §9 Abs2 Fall2
Rechtssatz: Heranziehung des § 9 Abs 2, zweiter Fall, StGB zur
Begründung: der Unentschuldbarkeit des (Tatbestandsirrtums) Rechtsirrtums nach § 9 FinStrG (Dorazil-Harbich-Reichel-Kropfitsch, Anmerkung 2 zu § 9 FinStrG). Entscheidungstexte 10 Os 24/79 Entscheidungstext OGH 06.05.1980 10 Os 24/79 Veröff: EvBl 1980/211 S 639 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9
Rechtssatz: FinStrG § 9 erfasst im ersten Fall (" .... das vergehen nicht erkennen ließ; ") einen Tatbestandsirrtum (Tatirrtum wie Rechtsirrtum) Irrtum und im zweiten Fall (" .... das darin liegende Unrecht nicht erkennen ließ; ") einen Rechtswidrigkeitsirrtum (Tatirrtum wie Rechtsirrtum) Irrtum (anderer Meinung offenbar Dorazil-Harbich-Reichel-Kropfitsch in Erläuterung 2 zu § 9 FinStrG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9FinStrG §35 Abs1 litaZollG §34 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage eines Irrtums über die Reichweite des § 34 Abs 1 ZollG (Einbringung von Waren zum eigenen Verbrauch oder vorübergehend zum persönlichen Gebrauch in das Zollinland). Entscheidungstexte 12 Os 145/78 Entscheidungstext OGH 13.12.1979 12 Os 145/78 European Case Law ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14. Juni 1947 geborene türkische Staatsangehörige, der Kraftfahrer Ramazan C unter Punkt I/1) und II/ des Urteilssatzes des bandenmäßig begangenen Verbrechens nach dem § 6 Abs. 1 SuchtgiftG sowie des gewerbsmäßig und bandenmäßig verübten Finanzvergehens des Schmuggels nach dem § 35 Abs. 1 (38 Abs. 1 lit. a und b) FinStrG schuldig erkannt. Die nachgenannten Angeklagten, nämlich der am 25. August 1934 geborene Staatsan... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9StGB §9
Rechtssatz: Bei grenzüberschreitender Suchtgiftkriminalität (§ 6 SGG und damit idealkonkurrierend § 35 FinStrG) als "Weltverbrechen" ist ein Rechtsirrtum (§ 9 StGB, § 9 FinStrG) unbeachtlich. Entscheidungstexte 11 Os 15/79 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 11 Os 15/79 Veröff: SSt 50/30 13 Os 6/82 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9
Rechtssatz: Unentschuldbarkeit des Rechtsirrtums, der in Vernachlässigung oder Verletzung der unter den gegebenen Umständen (objektiv) und nach den persönlichen Verhältnissen des Täters (subjektiv) gebotenen pflichtgemäßen Sorgfalt zustande kam. Entscheidungstexte 9 Os 186/76 Entscheidungstext OGH 04.10.1977 9 Os 186/76 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9
Rechtssatz: Das allgemeine in der Nichtversteuerung beträchtlicher Einkünfte aus der Wohnungsvermietung an Fremdarbeiter gelegene Unrechtsbewußtsein, welches die Annahme des aktuellen tatbildungsbezogenen Unrechtsbewußtseins hinsichtlich der Einkommenssteuerverkürzung deckt, muß nicht auch schon ein solches (auch nur bedingtes) Bewußtsein in bezug auf die Gewerbesteuerpflicht dieser Vermietungstätigkeit decken. ... mehr lesen...