Norm
FinStrG §9Rechtssatz
Das allgemeine in der Nichtversteuerung beträchtlicher Einkünfte aus der Wohnungsvermietung an Fremdarbeiter gelegene Unrechtsbewußtsein, welches die Annahme des aktuellen tatbildungsbezogenen Unrechtsbewußtseins hinsichtlich der Einkommenssteuerverkürzung deckt, muß nicht auch schon ein solches (auch nur bedingtes) Bewußtsein in bezug auf die Gewerbesteuerpflicht dieser Vermietungstätigkeit decken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0086210Dokumentnummer
JJR_19761209_OGH0002_0090OS00047_7600000_002