Gründe: Franz Sch* wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Franz Sch* wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 2,, 148 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er von 2004 bis 3. Oktober 2005 an verschiedenen (einzeln genannten) Orten mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und in der Absicht, sich durch ... mehr lesen...
Norm: StPO §289FinStrG §53 Abs3FinStrG §53 Abs4FinStrG §214
Rechtssatz: Erwächst ein Urteil mit einem Schuldspruch wegen Finanzvergehen mit einem die gerichtliche Zuständigkeitsgrenze nicht erreichenden Wertbetrag in Teilrechtskraft, ist bei nachfolgendem Nichterreichen dieser Grenze durch einen Schuldspruch im folgenden Rechtsgang und Fehlen anderer die gerichtliche Zuständigkeit begründender Umstände hinsichtlich des erstgenannten Schuldspruc... mehr lesen...
Gründe: Franz H***** und Eugen S***** wurden mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 25. Februar 2005, GZ 22 Hv 173/02v-128, „des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1, Abs 2 lit a FinStrG, Franz H***** auch nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG" schuldig erkannt. Franz H***** und Eugen S***** wurden mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 25. Februar 2005, GZ 22 Hv 173/02v-128, „des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach Para... mehr lesen...
Gründe: Ing. Siegfried F***** wurde von der Anklage, er habe im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommenssteuer von 110.792,68 Euro dadurch bewirkt, dass er es als ehemaliger Geschäftsführer der Ing. F***** KEG unterlassen habe, für das Jahr 2000 Steuererklärungen einzureichen, in denen der Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermittlu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manuela T***** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (1.) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG (2.) schuldig erkannt, weil sie von Mai bis November 2003 in Haid vorsätzlich Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manuela T***** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach Paragraphen 37, Absatz eins, Litera a,, 38 Absatz eins, Litera a, FinStrG (1.) un... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 28. April 2004, GZ 122 Hv 137/03w-33, wurde Zaza T***** wegen des aus dem
Spruch: ersichtlichen Sachverhalts der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (A.) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 (lit a) FinStrG (B.) schuldig erkannt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 28. April 2004, GZ 122 Hv 137/03w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Renate W***** des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung (ergänze: als Beteiligte gemäß § 11 dritter Fall FinStrG) nach § 34 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt, weil sie in den Jahren 1989, 1990 und 1992 fahrlässig (richtig:) zu der vom Mitangeklagten Alois W***** unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkten Verkürzung von Abgaben, nämlich Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzst... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Reinhard F***** unter Einbeziehung des rechtskräftigen Schuldspruchs des Landesgerichtes Krems an der Donau vom 24. April 1998, GZ 16 Vr 281/97-25, der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (A/I/1) und nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (A/I/2) zusätzlich der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a FinStrG (A/II/1) u... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35FinStrG §37FinStrG §53StPO §260 Abs1 Z1
Rechtssatz: Daß die Summe aller im
Spruch: ausgewiesenen Verkürzungsbeträge nur in den Urteilsgründen eingangs der Strafbemessung (§ 21 Abs 2 FinStrG) errechnet wurde, verschlägt der Überprüfbarkeit und damit der Vollständigkeit des Urteilsspruchs nichts. Entscheidungstexte 13 Os 40/94 Entscheidungstext OGH 08.06.1994 13 Os... mehr lesen...
Norm: FinStrG §53
Rechtssatz: Mit der Bekämpfung der Qualifikation der Gewerbsmäßigkeit wird der Nichtigkeitsgrund der Z 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO und nicht jener der § 10 geltend gemacht, wenn die Gerichtszuständigkeit lediglich auf der Gewerbsmäßigkeit beruht. Entscheidungstexte 11 Os 21/93 Entscheidungstext OGH 06.04.1993 11 Os 21/93 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden) Urteil wurde der am 7.Dezember 1930 geborene Kaufmann Peter Werner Richard T***** des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinStrG (Punkt 1. des Urteilssatzes) und des Vergehens nach dem § 17 Abs. 2 AußHG (Pkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, im Zeitraum Juli 1988 bis einschließlich Dezember 1989 in Salzburg in 13 Fällen gewer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert Karl M***** wegen des aus dem
Spruch: ersichtlichen Sachverhalts und - in Ansehung des Anklagepunktes A - abweichend vom Anklagevorwurf (insgesamt nur) des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG schuldig erkannt. Von einem weiteren Anklagevorwurf (Anklagepunkt B) wurde er - unbekämpft - gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Rechtliche Beurteilung Nach den bei der Beurteilung... mehr lesen...
Gründe: Die am 12.Februar 1950 geborene Aloisia G*** wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung als Beteiligte nach §§ 11 (zweiter Fall), 33 Abs. 1 (Abs. 3 lit. a) FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat sie ab Anfang 1983 bis April 1987 in Andau als verantwortliche Leiterin der Geschäftsstelle Andau der S*** des Bezirkes N***/S***, insbesondere durch Auszahlung überhöhter Sparzinsen an Kunden, durch Abdeckung oder Reduzierung aushaftender Fremdkredite bzw. Kreditraten und d... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 16.Mai 1988, GZ 25 Vr 4632/86-25, wurde Erwin G*** von einer vom Zollamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz als Subsidiarankläger im Sinn des § 48 Z 3 StPO aufrecht erhaltenen Anklage wegen des Vergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit a FinStrG zufolge Unzuständigkeit "des Gerichtes" (richtig: der Gerichte) "gemäß § 259 Z... mehr lesen...
Norm: FinStrG §31 Abs5FinStrG §53
Rechtssatz: Als gemäß § 31 Abs 5 FinStrG der absoluten Verjährung erst nach Verstreichen einer fünfzehnjährigen Verjährungsfrist unterliegende "Finanzvergehen, für deren Verfolgung das Gericht zuständig ist", sind nur die im § 53 Abs 1 und 2 FinStrG wegen erschwerender Umstände oder im Hinblick auf die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages stets der gerichtlichen Ahndung vorbehaltenen Taten zu verstehen, nich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die bolivianische Staatsangehörige Adela Z***-Y*** des teils (und zwar in bezug auf die Einfuhr des tatgegenständlichen Suchtgifts) vollendeten und teils (nämlich in Ansehung von dessen Wiederausfuhr) versuchten Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und Abs. 3 Z 3 SGG sowie § 15 StGB schuldig erkannt. Nach den Urteilsfeststellungen (US 5 f) brachte die Angeklagte am 14. und 15.Oktober 1986 als Kurier einer Suchtgiftschmuggelorganisation ungefähr 3... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Richard H*** des Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in den Jahren 1982, 1983 und 1984 in Innsbruck, als faktischer Geschäftsführer der Firma S***-K***, Fliesen-, Wand- und Bodenplatten-Verlegung Ges.m.b.H., unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe von Steuererklärungen (dem auf das Finanzvergehen der Abgabenh... mehr lesen...
Norm: FinStrG §34FinStrG §53FinStrG §214
Rechtssatz: Das Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 FinStrG fällt (Anmerkung: abgesehen vom Fall einer subjektiven Konnexität gemäß § 53 Abs 3 FinStrG) nicht in die gerichtliche Zuständigkeit. Entscheidungstexte 12 Os 151/87 Entscheidungstext OGH 21.01.1988 12 Os 151/87 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch umfassenden) Urteil wurde der am 18.November (im Urteil unrichtig: 8.Dezember) 1951 geborene Transportunternehmer Karl N*** des Vergehens der Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs. 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Dem Inhalt des Schuldspruchs zufolge brachte er als geschäftsführender Gesellschafter der Firma Karl N*** Ges.m.b.H. in St.Ulrich am Pillersee im Zeitraum von April 1981 bis Februar 1983 in 40 F... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.März 1927 geborene Baumeister Albin V*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit a (richtig nur Abs. 1) FinStrG, begangen durch Verkürzung der bescheidmäßig festgesetzten Umsatzsteuer für 1981 im Betrag von 381.561 S, schuldig erkannt. Von der weiteren Anklage, vom Jänner bis Dezember 1982 wissentlich unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von (dem § 21 UStG 1972 entsprechenden) ... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Steyr erhob am 31.Mai 1985 gegen die am 13. Juni 1940 geborene Betriebsberaterin Hannelore G*** Anklage wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs. 2 lit a FinStrG, weil sie in den Jahren 1983 und 1984 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen iS des § 21 Umsatzsteuergesetz 1972 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der Höhe von 73.639 S (laut der späteren Modifikation: 43.566 S [S 99 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art140FinStrG §53
Rechtssatz: Der OGH findet keinen Anlaß, die Verfassungsmäßigkeit des § 53 Abs 4 FinStrG gemäß Art 140 B-VG in Beschwerde zu ziehen, weil die Kompetenzverschiedenheit für die Ahndung fahrlässig begangener Finanzvergehen je nachdem, ob sie allein verfolgt werden (finanzstrafbehördliche Zuständigkeit: § 53 Abs 1 lit b und Abs 6 FinStrG) oder ob sie mit in die Zuständigkeit des Gerichts fallenden, vorsätzlich begangene... mehr lesen...
Gründe: Anna A wurde der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 3 FinStrG. schuldig erkannt, weil sie am 27.September 1981 in Salzburg fahrlässig einen geschmuggelten Bisammantel gekauft hat. Die Zuständigkeit des Schöffengerichts wurde allein auf § 53 Abs. 4 FinStrG. gegründet (Gerichtszuständigkeit für die Schmuggler). Die Angeklagte macht Urteilsnichtigkeit aus § 281 Abs. 1 Z. 9 lit. a StPO. geltend, weil § 53 Abs. 4 FinStrG. verfassungswidrig sei. Die angezogene Nichtigkeit ist gegeben,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Monika A, die in St. Valentin einen Kleinhandel mit Papier- und Schreibwaren (sowie den Buchhandel) betreibt, von der gegen sie erhobenen Anklage wegen Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a und (insoweit unrichtig) § 33 Abs. 1 FinStrG. gemäß § 214 FinStrG. freigesprochen. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen hat die Genannte, nachdem sie schon zweimal (1979 und 1981) wegen gleichartiger Abgabenhinterziehung... mehr lesen...
Gründe: Wilfried A wurde mit Urteil des Landesgerichts Linz vom 17. Mai 1983 (ON. 38) in drei Fällen des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG. (A I 1 bis 3), des damit in Tateinheit begangenen Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG. (B I), des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z. 2 SuchtgiftG. (A II) und des damit in Tateinheit gesetzten Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG. (B II) schuldig e... mehr lesen...
Gründe: Der am 18. August 1941 geborene dänische Staatsbürger Alex Immanuel Austeen A wurde des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG., teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB, schuldig erkannt, weil er am 17. Oktober 1984 vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider 1181 Gramm Kokain, sohin ein Suchtgift in solchen Mengen, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen entstehen konnte,... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Rechtsanwalt Dr.Günther B, die Hausfrau Helga C und der Kaufmann Robert C des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 11 (dritter Fall), 33 Abs 1 und Abs 3 lit a FinStrG schuldig erkannt. Darnach liegt ihnen zur Last, vorsätzlich zur Ausführung der vom abgesondert verfolgten Alexander F am 29.Oktober 1976 durch die Abgabe einer unrichtigen Einkommensteuererklärung, wodurch er für das Jahr 1975 eine Verkürzung der Einkommensteuer u... mehr lesen...