Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Zur Beschwerde gegen den Bescheid der E-Control vom 05.10.2012, XXXX 1.1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: die belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 69 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. 1.2. Nachdem das Ermittlungsverfahren am 29.08.2012 geschlossen und die Verfahrenspa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Zur Beschwerde gegen den Bescheid der E-Control vom 05.10.2012, XXXX 1.1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: die belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 69 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. 1.2. Nachdem das Ermittlungsverfahren am 29.08.2012 geschlossen und die Verfahrenspa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete die belangte Behörde ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 69 GWG 2011 betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. 2. Mit dem mit "XX. Oktober 2015" datierten Bescheid, XXXX , sprach die belangte Behörde nach Abwicklung eines Ermittlungsverfahrens inklusive Zustellung der eingelangten Stellungnahmen an die Verfahrensparteien wie folgt aus: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden für das besagte Unternehmen der Kostenanpassungsfaktor, die Kosten für das Systemnutzungsentgelt für das Jahr XXXX (Gas) sowie das der Entgeltermittlung für die Netznutzung zu Grunde zulegende Mengengerüst festgestellt. 2. Gegen diesen Bescheid erhob das betroffene Unternehmen Beschwerde. 3. Die belangte Behörde legt die Beschwerde samt Verwaltungsakt vor und erstattet im Zuge der Beschwerdemitteilung eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zur Vorgeschichte: Mit Bescheid vom XXXX (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), stellte die belangte Behörde für die nunmehrige beschwerdeführende Partei den Kostenanpassungsfaktor mit 2,42 % (Spruchpunkt 1.) und die Kosten für die Systemnutzungsentgelte gemäß § 72 Abs. 2 GWG 2011 - unter Anwendung dieses Faktors - in bestimmter Höhe fest (Spruchpunkt 2.). Mit Spruchpunkt 3. wurde das der Entgeltermittlung für die Netznutzung zu Grunde zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 22.02.2013 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 69 GWG 2011 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid aus: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit 5,30 % festgestellt. 2. Die Koste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 21.02.2014 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 69 GWG 2011 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid aus: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit 5,30 % festgestellt. 2. Die Koste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 69 GWG 2011 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid aus: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit 5,30 % festgestellt. 2. Die Koste... mehr lesen...