Norm: DSt 1990 §36 Abs3DSt 1990 §46DSt 1990 §58
Rechtssatz: Die Verfügung des Vorsitzenden des Disziplinarrates, mit dem der Akt dem unter einem bestellten Untersuchungskommissär zurückgeleitet wird, ist eine solche bloß prozessleitender Natur, die weder mit Beschwerde noch einem anderen Rechtsmittel oder Rechtsbehelf bekämpft werden kann. Entscheidungstexte 2 Bkd 4/07 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §46DSt 1990 §48DSt 1990 §49
Rechtssatz: Es gibt nur eine (einzige) schriftliche Berufungsausführung. Entscheidungstexte 11 Bkd 1/04 Entscheidungstext OGH 20.09.2004 11 Bkd 1/04 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119369 Zuletzt aktualisiert am 10.07.2008 mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §22 Abs2DSt 1990 §46
Rechtssatz: Gemäß § 46 DSt 1990 können im Disziplinarverfahren nur Entscheidungen des Disziplinarrates angefochten werden. Die vorliegende Beschwerde richtet sich nicht gegen den Beschluß des Disziplinarrates, sondern gegen das Schreiben des Kammeranwaltes beim Disziplinarrat der oö Rechtsanwaltskammer vom 20.08.1992, dem Bescheidcharakter nicht zukommt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §22 Abs2DSt 1990 §46 ff
Rechtssatz: Weder die Mitteilung des Kammeranwaltes an den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer gemäß § 22 Abs 2 DSt 1990, noch der Beschluß des Ausschusses, daß kein Anlaß zu einer standesbehördlichen Verfügung bestehe, ist ein Bescheid (ZfVB 1985/3/1108; ZfVB 1986/3/1136). Mangels Bescheidcharakter ist daher weder die Anfechtung einer derartigen Mitteilung des Kammeranwaltes, noch des Beschlusses des Ausschu... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §46DSt 1872 §47
Rechtssatz: Dem Anzeiger steht (nach wie vor) keine Rechtsmittelbefugnis gegen Erkenntnisse des Disziplinarrates zu. Entscheidungstexte 10 Bkd 1/91 Entscheidungstext OGH 28.10.1991 10 Bkd 1/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0055840 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 21.11.1986 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag des Klägers auf rückwirkende Richtigstellung der mit Bescheid vom 20.9.1984 zuerkannten Leistung (Gewährung der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit seit 28.9.1977, als Alterspension seit 25.2.1980) gemäß § 101 ASVG ab, weil weder ein wesentlicher Irrtum über den Sachverhalt noch ein offenkundiges Versehen unterlaufen sei. Gegen diesen Bescheid erhob der K... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §46 ff
Rechtssatz: Im Berufungsverfahren nach dem Disziplinarstatut sind Neuerungen zulässig. Entscheidungstexte Bkd 5/76 Entscheidungstext OGH 31.05.1976 Bkd 5/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055883 Dokumentnummer JJR_19760531_OGH0002_000BKD00005_7600000_0... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §23DSt 1872 §46
Rechtssatz: Die Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze sind im Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter nicht anwendbar. Entscheidungstexte Bkd 57/68 Entscheidungstext OGH 12.05.1969 Bkd 57/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0055496 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §46 Abs1DSt 1990 §46
Rechtssatz: Das DSt kennt keine Teilung der Rechtsmittel in "Strafberufung" und "Schuldberufung", sondern bestimmt im § 46 Abs 1 DSt ausdrücklich, daß gegen Erkenntnisse das Rechtsmittel "der Berufung" - sohin eine volle Berufung - stattfindet. Wenn daher der Kammeranwalt die Strafberufung zurückzieht, die Schuldberufung gegen den freisprechenden Teil des Erkenntnisses aber aufrecht hält, so ist die Verhängun... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §46DSt 1990 §46DSt 1990 §49DSt 1990 §77 Abs3StPO §463
Rechtssatz: Das Disziplinarstatut lässt gegen die Erkenntnisse des Disziplinarrates die "volle Berufung" zu, so dass daher auch auf neues Vorbringen im Berufungsstadium Bedacht zu nehmen ist. Entscheidungstexte Bkd 83/58 Entscheidungstext OGH 27.11.1958 Bkd 83/58 Veröff: AnwBl 1959,33 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §46DSt 1872 §53
Rechtssatz: Grundsätzlich steht gegen alle Beschlüsse, welche das Gesetz nicht ausdrücklich als unanfechtbar bezeichnet oder die nur prozeßleitender Natur sind, eine Beschwerde offen. Entscheidungstexte Bkd 5/56 Entscheidungstext OGH 15.03.1957 Bkd 5/56 Bkd 59/66 Entscheidungstext OGH 24.10.1966 Bkd 59/66 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §46DSt 1872 §48DSt 1872 §54
Rechtssatz: Berufung und Beschwerde haben devolutiven Charakter. Unter keinen Umständen steht das Recht, verspätete oder unzulässige Rechtsmittel zurückzuweisen bzw zu verwerfen, der ersten Instanz, also dem Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer, zu. Entscheidungstexte Bkd 5/56 Entscheidungstext OGH 15.03.1957 Bkd 5/56 Veröff: AnwBl... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §38DSt 1872 §39DSt 1872 §46
Rechtssatz:
Spruch: und
Gründe: eines Urteiles oder Erkenntnisses bilden eine Einheit. Entscheidungstexte Bkd 29/56 Entscheidungstext OGH 26.02.1957 Bkd 29/56 Veröff: AnwBl 1958,19 Bkd 95/86 Entscheidungstext OGH 30.11.1987 Bkd 95/86 Beisatz: Freispruch nur in den Gründen. (T1) Ve... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §46
Rechtssatz: Die Anfechtung in Disziplinarsachen ist auf den
Spruch: des Erkenntnisses oder Beschlusses beschränkt, die
Begründung: als solche ist nicht anfechtbar. Entscheidungstexte Bkd 58/56 Entscheidungstext OGH 22.02.1957 Bkd 58/56 Bkd 88/57 Entscheidungstext OGH 23.01.1958 Bkd 88/57 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94: B-VG Art140DSt 1872 §5DSt 1872 §46
Rechtssatz: Der Disziplinarrat einer Rechtsanwaltskammer ist eine Verwaltungsbehörde. Der Disziplinarsenat des OGH ist ein Gericht. Aus dem Grundsatz der Trennung der Justiz von der Verwaltung folgt, daß ein Sachgebiet vom Gesetzgeber zur Gänze den Gerichten oder den Verwaltungsbehörden zur Vollziehung zuzuweisen ist. Der Rechtsmittelzug vom Disziplinarrat einer Rechtsanwaltskammer zum Diszip... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §46
Rechtssatz: Eine unrichtige oder unvollständige Protokollierung kann niemals einen Berufungsgrund bilden, sondern nur zu einem Antrag auf Protokollrichtigstellung Anlaß geben. Entscheidungstexte Ds 46/49 Entscheidungstext OGH 03.11.1949 Ds 46/49 Veröff: AnwBl 1950,111 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §46
Rechtssatz: Die Qualifikation einer Verfehlung durch den Disziplinarrat ist für die Frage, ob dem Oberstaatsanwalte ein Berufungsrecht zusteht, nicht entscheidend. Entscheidungstexte Ds 14/31 Entscheidungstext OGH 24.09.1931 Ds 14/31 Veröff: SSt XI/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §46
Rechtssatz: Eine Beschwerde gegen ein verurteilendes Disziplinarerkenntnis ist auch dann unzulässig, wenn es sich um die Lösung der Zuständigkeitsfrage handelt und die Entscheidung hierüber in den
Spruch: des Erkenntnisses aufgenommen wurde. Entscheidungstexte Ds 26/29 Entscheidungstext OGH 28.11.1929 Ds 26/29 Veröff: SSt IX/105 ... mehr lesen...