RS OGH 1929/11/28 Ds26/29

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Veröffentlicht am 28.11.1929
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Norm

DSt 1872 §46

Rechtssatz

Eine Beschwerde gegen ein verurteilendes Disziplinarerkenntnis ist auch dann unzulässig, wenn es sich um die Lösung der Zuständigkeitsfrage handelt und die Entscheidung hierüber in den Spruch des Erkenntnisses aufgenommen wurde.

Entscheidungstexte

  • Ds 26/29
    Entscheidungstext OGH 28.11.1929 Ds 26/29
    Veröff: SSt IX/105

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0055871

Dokumentnummer

JJR_19291128_OGH0002_0000DS00026_2900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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