Norm
DSt 1872 §46Rechtssatz
Eine Beschwerde gegen ein verurteilendes Disziplinarerkenntnis ist auch dann unzulässig, wenn es sich um die Lösung der Zuständigkeitsfrage handelt und die Entscheidung hierüber in den Spruch des Erkenntnisses aufgenommen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0055871Dokumentnummer
JJR_19291128_OGH0002_0000DS00026_2900000_001