RS OGH 2008/5/23 2Bkd4/07, 24Ds4/21d, 20Ds4/22a, 23Ds6/22t

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Veröffentlicht am 23.05.2008
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Norm

DSt 1990 §36 Abs3
DSt 1990 §46
DSt 1990 §58

Rechtssatz

Die Verfügung des Vorsitzenden des Disziplinarrates, mit dem der Akt dem unter einem bestellten Untersuchungskommissär zurückgeleitet wird, ist eine solche bloß prozessleitender Natur, die weder mit Beschwerde noch einem anderen Rechtsmittel oder Rechtsbehelf bekämpft werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123525

Im RIS seit

22.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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